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Hatte  man  durch  eine  provisorische  Verfuͤgung  viel  erhalten,
  so  hoffte  man  weiter  durch  alle  Kuͤnste  der  Ungerechtigkeit
  die  Sache  so  in  die  Länge  zu  ziehen  „  daß  sich  das
Provisorische  verewigen  sollte.

Sie  träumten  wohl  gar,  der  Reichshofrath  sollte  provisorisch
  verfügen,  daß  die  Stände  zur  Unterhaltung  des  Militärs
  wenigstens  das  Doppelte  der  Summe  beitragen  sollten,
die  sie  vorher,  ehe  die  Streitigkeiten  entstanden,  gewöhnlich
zu  entrichten  pflegten,  und  um  sich  gewiß  nicht  zu  verkürzen,
wollten  sie  beinahe  das  Dreifache,  oder  jährliche  800,000  Gulden
fordern.

Gewiß  Renz  mußte  ein  gewaltiger  Künstler  seyn,  oder
die  Reichshofräthe  mußten  nicht  mehr  wissen,  was  Justiz  sey,
wenn  dieser  Entwurf  glückte.

Fast  eben  so  schwer  schien  aber  auch  der  zweite  Zweck
dieser  Mission.  Es  sollte  nämlich

2)  die  Einleitung  getrossen  werden,  damit  diese  herr=  und
landschaftlichen  Streitigkeiten  nicht  in  den  ordentlichen  Rechtsgang
  kämen,  sondern  durch  eine  Hofkommission  ausgeglichen
würden.  So  geneigt  aber  auch  einzelne  Freunde  der  herzoglichen
  Partie  selbst  im  reichshofräthlichen  Collegium  seyn  mochten,
  so  wenig  ließ  sich  doch  ohne  freie  Einwilligung  der  wirtembergischen
  Landstände  an  diese  Art  der  Behandlung  denken.
Der  Reichshofrath  war  überdieß  so  viel  weniger  geneigt,  durch
irgend  eine  Behandlung  dieser  Angelegenhciten,  die  nicht  dem
geraden  Justizgang  entspreche,  sich  Vorwürfe  zuzuziehen,  je
sicherer  man  wußte,  wie  nachdrücklich  sämmtliche  drei  garantirenden
  Hoͤfe,  besonders  auch  Preußen,  sich  der  gekränkten
  Landstände  annehmen.  Der  preußische  Gesandte,  Graf
Schulenburg,  kährte  zu  Stuttgart  gegen  den  Herzog  selbst