266

dahin  einzuleiten.  Es  habe  jener  beschehene  Vorschlag  von
einer  Hofkommission  seines  Orts  supponirt,  daß  durch  eine
vorgäugige  willfährige  Aeußerung  über  die  zwei  geringere  zugleich
  in  Erwähnung  gebrachten  Gravamina,  wegen  des  Salzwesens
  und  der  Bedienstungen,  die  Landschaft  bewogen  werden
kônnte,  diesen  außerordentlichen  modum  von  einer  Hofkommission
  selbst  ohne  Widerspruch  einzuschlagen.“

„Nachdem  aber  insbesondere  durch  die  beim  Salzwesen
in  der  herzoglichen  Erklärung  gemachten  Bedingungen  nicht
nur  landschaftlicher  Seits,  sondern  auch  von  denen  für  die  Landschaft
  sich  interesstrenden  fremden  Höfen  und  derselben  allhier
anwesenden  Gesandten  der  Anlaß  oder  wenigstens  der  Vorwand
  genommen  werde,  gegen  solchen  Hofkommissions-modum
  die  stärksten  Einwendungen  zu  machen,  so  sey  er  fast
außer  Stand  gesetzt,  seine  vorhin  gehabte  Intention  noch,  wie
er  wünschte,  in's  Werk  zu  richten.  Endlich  —  nach  langen
Vorstellungen  äußerte  er  noch  so  viel  gegen  mich,  daß  ich
vordersamst  hierüber  mit  Baron  Bartensiein  sprechen  moͤchte.“

Renz  ging  hierauf  sogleich  zu  Barrenstein,  als  dem
Referenten,  und  suchte  auch  hier  seine  Vorstellunge  eben  so
rechtlich,  als  politisch  gültig  zu  machen.  Es  dünkte  ihm  wohl
auch,  als  ob  Bartenstein  zu  einer  Hofkommisssor  inklinire,
doch  konnte  Renz  keine  positive  Erklärung  von  ihn  erhalten,
„sondern  er  blieb  zuletzt  in  der  Generalität,  daß  er  den  gehärigen
  Bedacht  darauf  nehmen,  und  sodann  dem  Harn  Reichs-Picekanzler
  selbst  seine  Gedanken  eröffnen  wolle.  Das  einzige
dubium  wurde  von  ihm  zu  erkennen  gegeben,  daß  zu  derlei
Hofkommissionen  eigentlich  die  Einwilligung  von  beiden  Theilen
  vorhanden  seyn  müßte,  und  obschon  er  den  passm  aus
der  kaiserlichen  Wahlkapitulation  Art.  24.  C.  13.  gegen  die
Erkennung  der  Hofkommission  nicht  ausdrücklich  alletirt,  so