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Fuͤrst  bedauerte  hoͤchst  ruhig,  daß  die  Sache  des  Herzogs  bereits
  Justizsache  geworden,  also  ihren  ungehinderten  Gang  gehen
  muͤsse.

So  klar  man  aber  nun  sehen  konnte,  was  die  Muͤnze
werth  sey,  womit  man  sich  waͤhrend  des  siebenjaͤhrigen  Krieges
von  Oestreich  gegen  Preußen  hatte  solden  lassen,  so  setzte  man
es  doch  noch  den  Besandten,  die  zur  Verhandlung  vor  der
kaiserlichen  Hofkommission  nach  Wien  gingen,  gleich  auf  die
erste  Seite  in  ihrer  Instruktion  ein:  daß  sie  bei  den  kaiserlichen
  Ministern  diejenigen  tbeuersten  und  vielsältig  wiederholren
Versicherungen  in's  Andenken  bringen  sollten,  die  dem  Herzog
  während  des  siebenjährigen  Krieges  mehrmalen  dahin  ertheilt
  worden  seyen,  ihm  „allen  Vorstand  und  die  Handhabung
seiner  landesfürstlichen  Macht  und  Gewalt  wider  seine  Landschaft
  zu  allen  Zeiren  williglich  angedeihen  zu  lassen.“

Bei  den  Reichshofräthen  war  also  nicht  viel  auszurichten;
denn  wenn  schon  etwa  ein  Graf  von  Türkheim  schöne
Kontesiationen  machte,  so  setzte  doch  selbst  Renz)  gar  bedenklich
hinzu:  „ich  glaube,  daß  der  Wille  bei  ihm  gut  ist.“  Von
den  Ministerial-Interpositionen  aber  war  noch  weniger  Fruchtbarliches
  zu  hoffen.  Wie  Kauniz  sprach,  sprachen  auch  die
übrigen  Herren  Minister,  und  es  ist  gewöhnlich  im  Letzten,
wenn  die  Minister  auch  nicht  einmal  an  Kanzleitrost  reich
sind.

Nun  gefiel  also  Reuzen  endlich  das  noch  am  besten,
was  Staatsrath  Borie,  der  als  ehemaliger  Reichshofrath
und  Reichsreferendär  aus  tiefer  Keuntniß  solcher  Angelegenheiten
  sprechen  konnte,  nach  altem  Vertrauen  gegen  ihn  äußerte.


»)  G.  sein  angeführtes  Schreiben  an  Montmartin,  1.  Mal  1765.