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waͤre,  als  durch  Anordnung  einer  außerordentlichen  Hofkommission,
  welches  erfordere,  daß  Serenissimus  einige  Zeit  hin
aushalten  koͤnnten,  mithin  inzwischen  sich  selbst  zu  helfen  suchten,
  so  wuͤrde  dieses  theils  durch  selbstige  einstweilige  Rangirung
bei  dem  Militari,  theils  aber  durch  andere  aufzufindende
Ertrafonds,  c.  g.  auf  die  neuacquirirten  Güter  zu  bewerkstelligen
  seyn,  als  wozu  er  wenigstens  eher  allezeit  anrathe,  als
auf  das  reichshofräthliche  arbitrium  des  Provisorü  es  ankommen
  zu  lassen.
Als  ich  auch

6)  die  Umstände  und  allerdings  obhandene  Unmöglichkeit
eutgegen  gehalten,  einstweilen  die  Erfordernisse  anderwärts
aufzubringen,  so  verblieb  er  doch  auf  seiner  Meinung,  und  gab
zu  verstehen,  daß  er  in  der  Vermuthung  stehe,  das  reichshofräthliche
  Provisorium  mdchte  allzu  geringe  ausfallen.“

Dieß  war  also  der  Plan,  den  der  schlaue  öftreichische
Staatsrath  Borie  aus  alter  Reichserfahrung  vorzeichnete,
und  der  Renzen  ausnehmend  wohlgefiel.  Was  aber  Renzen
  behagte,  gefiel  gewiß  auch  dem  Herrn  Premierminister.  Nur
woher  Brod  nehmen,  um  unterdeß  die  Soldaten  zu  nähren?
Der  Hunger  kannte  keine  Politik  und  kein  Temporisiren,  und
am  Ende  blieb's  doch  nach  allem  Temporisiren  hochst  ungewiß,
ob  man  etwas  gewinne.

„Man  muß  es  es  nun,“  schrieb  Montmartin  an  Renz,  *)
„dem  Schicksal  heimstellen,  das  über  uns  verhängt  ist,  und
wovon  ich  mir  nicht  viel  Gutes  verspreche.“  Bald  schrieb  er
endlich  nicht  mehr  bloß  vom  Schicksal,  sondern  sogar  von
der  göttlichen  Fügung;  **)  so  wie  er  auch,  da  das  Provisorium

*)  Ludwigsburg,  28.  April  4765.
)  S.  Montmartins  Schreiben  an  Renz,  19.  Mai  1765.