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unverzüglich  zu  bewerkstelligen,  so  befehlen  hiemit  Ihre  Kalf.
Maj.  weiter:  daß  die  Landschaft  die  rückständige  Gage  der
zu  reducirenden  Offiziere,  so  viel  hiezu  erforderlich  seyn  dürfte,
bis  auf  die  Summe  von  200,000  Gulden,  jedoch  dergestalt
  zu  übernehmen  habe,  daß  dieselbige,  auf  erhaltene
Assignation  der  Kriegskasse,  durch  die  Landschaft-Einnehmerei
  selbst  gescheben  folle.
Nachdem  übrigens

4)  aus  der  dem  Herzog  mitgetheilten  landschaftlichen  Vorstellung
  Ihro  Kais.  Maj.  wahrgenommen  hätten:  wie  der
Hergog  durch  eine  unrer  dem  17.  April  am  seine  Ober-Forst-Aemter
  erlassene  Verordnung  denselben  die  unverzügliche  Aufbringung
  einer  Summe  von  300.000  Gulden  dergestalt  anbefohlen
  habe,  daß  diese  Summe  nebst  den  Zinsen  durch  weiteres
  Holzfällen  binnen  zwei  bis  drei  Jahren  wieder  zurückbezahlt
  werden  sollen:  „rescribatur  dem  Hekiin  Herzogen,  da
Ibro  Kais.  Maj.  nicht  absehen  könnten,  wie  eine  so  übermäßige,
  in  so  kurzer  Zeit  zu  bewirkende  Holzfällung,
  als  zur  Abtilgung  einer  so  beträchtlichen  Summe
erfordert  werde,  anders  als  durch  gänzliche  Devastation
  derer  Waldungen,  mithin  zu  unwiederbringlichem
Schaden  des  Herrn  Herzogen  selbst,  seiner  Nachkommenschaft
und  des  ganzen  Landes,  zu  bewirken  möglich  sey,  mithin  in
jene  Reichsväterliche  Obsorge  einschlüge,  so
Ihro  Kaiserl.  Majestät  als  Oberhaupt  und  Oberster
Lehnsherr  zu  Erhaltung  sammtlicher  Reichsständen
  und  Landen  allergnädigst  übernommen  hätten.
Als  trügen  Allerhöchst,  Dieselbe  zu  dem  Herrn  Herzogen  die
Zuversicht,  wie  Er  von  diesem  seinem  Vorhaben  auf  die  Ihme
gemachte  landschaftliche  Vorstellung  von  selbsten  werde
abgegangen  seyn,  in  dessen  Entstehung  aber  wollten