275

Allerhöchst-Dieselbe  Ihn  hiemit  Reichs-väterlich  ermahnt
  haben,  diesen  erlässenen  Befehl  an  seine  Ober-Forst-Aemter
  wieder  zurückzuziehen,  und  sich  aller  landschädlichen
  Wald-Devastationen  so  gewiß  zu
enthalten,  als  ansonsten  Ihro  Kaiserl.  Majestät,  auf  anderweite
  Anzeige,  nicht  würden  entstehen  kdunen,  nachdrücksamere
  kaiserliche  Verordungen  zu  erlässen.  Dahero
  auch  dessen  Paritions-Anzeige  in  termino  duorum
mensium  unfehlbar  gewärtigten.“

So  unangenehm  nun  auch  Inhalt  und  Form  dieses  gauzen
  reichshofräthlichen  Conklusums  war,  so  schien  doch  Renzen
  nichts  mehr  zu  ärgern,  als  die  unmanierliche  Art,)
wie  darin  von  den  300,000  Gulden  gesprochen  worden  war,
die  der  Herzog  an  die  Ober-Forstämter  ausgeschrieben  hatte.
Er  bat  am  Ende  des  Schreibens,  daß  der  Graf  ihm  doch
die  höchste  Huld  und  Gnade  des  Herzogs  konserviren  möchte,
wenn  er  schon  in  dem  dermaligen  allhiesigen  negotio  das
unglückliche  Instrumenr  gewesen  sey,  und  über  Alles  bat  er,
daß  man  ihm  doch  erlauben  möchte,  Wien  zu  verlassen  und
nach  Hause  zurückzukehren.  Es  sey  ohnedieß  jetzt  nöthig,  die
künftigen  Mahregeln  wobl  zu  verabreden.

Dieß  erhieit  er  endlich  auch  mit  Mühe,  und  erst  zu  Ansang
  des  Oktobers  desselben  Jahres  (1765)  ging  er  wieder
mit  dem  Regierungsrath  Commerell  nach  Wien,  um  die
Sache  des  Herzogs  vor  der  Hofkommission  zu  führen.

Kaum  aber  waren  beide  herzogliche  Geschäftsträger  daselbst
  angekommen,  so  erhielten  sie  ein  hoͤchst  dringendes  Schreiben
  des  Herru  Premierministers,  daß  noch  16—17,000  Gulden
  zu  Abfertigung  der  Rückstände  an  die  dimittirten  Offiziere

*)  S.  Renzen's  Schreiben  an  Montmartin.  Wien,  25.  Mai  4765.
182