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hatte  entstehen  lassen.  Man  hat  den  alten,  durch  ihn  angeordneten
Formen  nur  nähere  Besiimmungen  gegeben,  und  damit  oft  nach
den  wechselnden  Bedürfnissen  des  Zeiralters  neue  Anwendbarkeit
verschafft.  Man  hat  eben  diese  Bedürfnisse,  so  dringend  sie  oft
auch  waren  und  so  wenig  sich  der  ganze  Umfang  derselben
mißkennen  ließ,  mit  unbeweglichem  Sinne  nicht  selren  nur  in
so  weit  anerkannt,  als  sie  noch  ungefähr  vermittelst  der  einmal
  fest  gewordenen  Staatssormen  ihre  Befriedigung  erhalren
konnten.  Man  hat  manchmal  die  Sachen  selbst  so  kümmerlich
  verkürzt,  bis  sie  zur  alten  Staatsform  passen  wollten,
weil  einmal  diese  Form  nicht  mehr  erweiterk,  oder  durch  Modifikationen
  bequcmer  gemacht  werden  konnre.

So  zeigt  es  sich  im  Ganzen,  und  so  zeigt  es  sich  auch
größrentheils  in  der  Geschichte  einer  der  wichtigsten  Regierungs-Organisationen,
  in  der  Geschichte  der  Anordnung  der
Kanzlei  und  Einrichtung  der  Kollegien  derselben.
Das  Hauptwerk  kommt  von  Herzog  Christoph  her.

So  viel  nämlich  auch  schon  zu  Herzog  Eberbards  I.
Zeit  der  Doktoren  bei  Hofe  gewesen  sind,  und  so  sehr  man
sich  in  der  Regiments-Ordnung  von  1498  bemühtl  hatte,  für
die  Jeiten  der  Minderjährigkeit  Herzog  Ulrichs  Alles  löblich
und  gut  einzurichten,  auch  nachher  während  der  vierzehnjährigen
  östreichischen  Regierung  manche  neue  nützliche  Regierungs-Dispositionen
  getroffen  worden  waren,  so  zeigt  sich  doch  unter
  allen  diesen,  wohl  mehr  als  fünfzig  Jahre  hindurch  dauernden,
  Regiments-Abwechslungen  nirgends,  daß  eine  gewisse
Anzahl  von  Rärben  als  ein  stets  zusammen  bleibendes
und  in  Kollegialform  verbundenes  Personal  zur  Verwaltung
  der  Regierung  des  Landes  niedergesetzt
worden  sey.  Die  wichtigsten  Angelegenheiten  gingen  gewöhnlich
  nur  durch  einzelne  Männer,  wie  der  Marschalk,