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Ein  einziger  Kammer-Sekretär,  oder  nach  unserem
  Sprachgebrauch  Kabinets-Sekretaͤr,  —  und  Herzog  Christoph
scheint  seine  ganze  achtzehnjährige  Regierung  hiudurch  eben
denselben  Manny)  beibehalten  zu  haben,  —  machte  gleichsam
die  Mittelsperson.

Er  übergab  dem  Herzog,  was  aus  dem  Oberrath  oder
von  der  Rentkammer  und  Visitation  kam,  und  was  denn  der
Herzog  auf  dieses  und  jenes  Ansinnen  beschlossen,  wurde  von
ihm  wieder  allsgefertigt,  oder  vielleicht  auch  manchmal  mündlich
  gemeldet.

Dieser  Kammer-Sekretär,  so  ein  wichtiger  Mann  er  übrigens
  seyn  mochte,  war  seiner  ganzen  amtlichen  Bestimmung
zufolge  kein  Rath,  sondern  ein  Schreiber.  Deun  wenn  der
Hergog  bei  irgend  einem  eingekommenen  Gutachten  der  Rentkammer
  oder  Bisitation  einen  Anstand  hatte,  den  er  noch  vor
Erkheilung  seiner  Resolution  gehoben  zu  sehen  wünschte,  also“
über  das  erstattete  Kollegial-Gutachten  noch  weireren  mündlichen
  oder  schriftlichen  Rath  haben  wollte,  so  wurde  der  Kammermeister
  oder  Kammerprokurator  gerufen.  Und  rechtliche
Sachen,  die  der  Herzog  vielleicht  oft  nicht  einmal  gern  einem
einzelnen  Manne  zur  weiteren  belehrenden  Aufklärung  anvertraute,
  wurden  bald  diesem,  bald  jenem  Dektor  der  Rechte,
bald  mehreren  derselben  zugleich,  bald  auch  dem  Landhofmeister,
Kanzler  und  Vicekanzler  nebst  anderen  besonders  dazu  erwählten
  edlen  oder  gelebrten  Räthen  gegeben.

Kamen  aber  wichtige  einheimische  oder  auswärtige  Angelegenheiten,
  Reichs-,  Kreis=  oder  Kriegs=  und  Landessachen,

bei  denen  die  Publizität  schaden  mochte,  die  also  nicht  in  den
vollen  Oberrath  gebracht  werden  konnten,  so  mußten  die

")  Franz  Kurz  von  Girtringen.