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ersten  und  wichtigsten  Männer  dieses  Collegiums
allein  zusammentreten,  und  in  einer  besonderen  geheimen
  Konferenz,  die  sie  gewoͤhnlich  in  der  Stube  des  Kammer-Sekretaͤrs
  hielten,  ihr  Bedenken  stellen.  Diese  waren:  der  Land-Hofmeister,
  der  Kanzler  und  der  Vice-Kanzler;  auch  Dr.  Kiliau
Bertschin  war  gewöbnlich  mit  dabei.  *)

Hier  scheint  demnach  offenbar  schon  der  Ansang  eines
Geheimenraths-Collegiums  zu  seyn,  und  wenn  schon,
je  nachdem  die  Gegenstände  es  erforderten,  bald  der  Kammermeisier,
  bald  der  Probsi  oder  der  Direktor  des  Kirchenraths,
außer  jenen  ersigenannten  Personen,  noch  dazu  geholt  wurde,
auch  manchmal  vielleicht  der  Marschalk  erfordert  worden,  so
schienen  doch  jene  erstgenannten  vier  Männer,  die  immer  da
waren,  den  bleibenden  Hauptstamm  eines  werdenden  Collegiums
zu  bilden.  )

*)  Herzeg  Chrisiophs  Testament  vom  18.  Oltober  1568  in  Ickstatts
wirtemb.  Grundfeste,  Beil.  S.  25:  „Und  nachdem  in  obgemeldten
  Reservatis  die  fürnehmsten,  wichtigsten  und  dazu  die
geheimesten  Artickel  dieses  Fürstenthumbs  geistlicher  und  weltlicher
  Sachen  begrifsen,  welche  Wir  in  Unsern  Lebzeiten
  in  hoher  Geheimniß  gehalten,  und  allein  sonder  verkrauten
  und  dazu  bestellten  geößnet:  derwegen  ist  an
Irer  der  Vormünder  Liebden  unser  ganz  vetterlich,  schwägerlich
und  freundlich  bitt  2c.“  ·

Vergl.  damit  Sattler,  Thl.  V.  S.  10,  dessen  Nachrichten
aus  einem  im  Archiv  befindlichen  eigenhändigen  Aufsah  des
Kammer-Sekretärs  Franz  Kurz  vom  27.  November  1570  genau
ausgezogen  find.

Das  erst  angeführte  Promemoria  des  Kammer-Sekretärs  Kurz
fängt  auch  auf  folgende  Art  an:  „Gnädige  Fürstin  und  Frau.
Auf  E.  F.  G.  gnädigen  Bevelch,  dieselbig  zu  berichten,  wie  es  in
Lebezeiten  meines  gu.  Fürsten  und  Herrn,  Herzog  Christophs  2c.  2c.
hochlöbl.  sel.  Gedächtnuß  in  dem  Geheimen,  auch  Obern,

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