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weit  schneller  eine  fest  scheinende  Form,  als  man  sonst  nach
der  Analogie  der  damaligen  politischen  neuen  Einrichtungen
erwarten  durfte.  2)  Herzog  Christoph  hatte  nämlich  in

%  Bre)er  in  Elem.  Jur.  Publ.  Wirt.  Ed.  II.  p.  338  hat  bei  der
Geschichte  des  Ursprungs  des  Geheimenrgthe=  Collegi#  mehrere
Unrichtigkeiten,  die  ich  hier  ein=  für  allemal  bemerken  will,  damit
  seine  Autorität  nicht  irre  leite.  Die  Stelle  ist  folgende:
Jam  in  antiquo  Indice  Ossicialium  Seculi  XVI.  recensentur  Cousiliarii
  intimi:  Melchior  Jacger  de  Gaertringen  a.  1568.  Benjamin
  Buwinghausen  a  Walmerode  alque  leti:  Kilian  Bertschin
d.  a.  1568.  Mlath.  Enslin  a.  1595  et  Joh.  lartmann  de  Hatten,
  ilem  Ge.  Esslinger  a.  1608.  Et  in  Protocollo  quodam
Consilii  Secretioris  d.  12.  Febr.  1610  in  causa  de  Gũlchen
Pracscotes  nominati  erant:  Marschalckhh.  Geh.  Rath  Jäger.
Canzler  von  Bu  inghausen.  Vice  Canzler  und  D.  Kielmann.

Die  erstere  Partie  dieser  Stelle  ist  aus  einem  im  Archio
befindlichen  Dienerbuch  genommen,  das  im  ersten  Viertel  des
vorigen  Jahrhunderes  als  Privatarbeit  angesangen  worden,  aber
viele  Spuren  enthält,  daß  der  Redakteur  entweder  von  ältern
Zeiten  oft  nicht  gehörig  unterrichtet,  oder  bei  Beschreibung  derselben
  nicht  sorgfältig  genug  war.  Wie  oft  hieß  nicht  ein  solcher
  Sammler  jeden  Rath,  der  gerade  um  diese  Zeit  in  vorzüglicher
  Gnade  und  Zutrauen  des  Fürsten  stand,  zur-x  einer
heimer  Rath.  Als  sscherer  Beweis  kann  also  sur  eugucß
dieses  Buchs  nicht  wohl  gelten.  "

Daß  bei  Melchior  Jäger  v.  Gärkringen  138  statt
1586  steht,  ist  bloß  ein  Druckfehler  in  Brepern;  das  Dienerbuch
  hat  die  letztere,  richtigere  Zahl.

Benj.  Buwinghausen  von  Walmerode  war  weder
unter  Herzog  Christoph,  noch  unter  der  Vormundschafe,  noch
unter  Herzog  Ludwig  Geheimer  Rath.

Eußlin  ist  gewiß  1593  noch  nicht  Geheimer  Rath  gewesen.
  Ge.  Eßlinger  war  Land-Prokurator,  aber  nie  Geheimer
Nath;  selbst  im  angeführten  Dienerbuch  heißt  er  bloß  Geheimer
Kirchenrath.