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seinem  Testament  verordnet,  daß,  bis  sein  Sohn  Herzog  Ludwig
das  26ste  Jahr  zurückgelegt  haben  würde,  die  Mutter  desselben
nebst  den  drei  Fürsten,  Pfalzgraf  Wolfgang  von  Ntuburg,
Markgraf  Georg  Friedrich  von  Brandenburg  und  Markgraf
Karl  von  Baden,  und  unter  ihrer  Leitung  der  Land-Hofmeister,
  Marschalk,  Kanzler  und  Räthe,  wie  sie  nach  seinem  Tode
bei  der  Kanzlei-Erpedition  gegenwärtig  seyn  würden,  die  Regierung
  des  Landes  verwalten  sollten.

Die  wichtigsten  Männer,  die  das  Werk,  wie  sie  längst
gezeigt  hatten,  im  Geiste  Herzog  Christophs  zu  erhalten  verstanden,
  sollten  also  unverrückt  auch  während  der  vormundschaftlichen
  Regierung  das  Ruder  führen.  Die  ganze  alte
Kanzlei-Einrichtung  sollte  bleiben,  und  der  gewöbnliche  Geschäftsgang,
  der  sich  einmal  dem  weisen  Fürsten  exprobt  hatte,
in  dieser  Zwischenzeit  nicht  verrückt  werden.  Die  guten  Alten

Joh.  Hartmann  (richtiger  Hartmuth)  v.  Hut  ten  war
nie  Geheimer  Rath,  sondern  Hofmeister.

Was  das  Protocoll.  Cons.  secrct,  von  1610  betrifft,  so
bezog  sich

4)  der  damalige  Konvent  der  Räthe  auf  die  damalige  Jülicbische
  Angelegenheit,  oder  vielmehr  die  Hallischen  Unions=  und
Neben-Abschiede,  deren  letzterer  auf  die  Jülichischen  Angelegenbeiten
  gingen;  statt  de  Cülchen  wäre  also  bei  Breper  bloß
Gölch  zu  lesen;

2)  die  benannten  Herren  sind  wohl  an  dem  Orte  oder  in
dem  Zimmer  zusammengekommen,  wo  sich  der  Geheime  Rath,
wenn  einer  gehalten  wurde,  gewöhnlich  versammelte,  aber  es
war  doch  mehr  nur  enge  Konferenz  gewisser,  zu  einer  besondern
Angelegenheit  berufener,  vertrauten  Raäthe,  als  ordentlicher  Geheimer
  Rath.  Dieß  zeigt  das  ganze  im  Archiv  bekindliche
vollständige  Aktenstück.  Wäre  es  ein  eigentlicher  Gehelmer
Rath  gewesen,  so  hätte  auch  wohl  schwerlich  der  Land-Hofmeister
damals  gefehlt.

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