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bald  den  Kammermeister  oder  Kirchendirektor  rufen  lassen
würde,  und  wenn  vielleicht  höchst  wichtige  Fälle  kommen  sollten,
  wo  schnell  entschieden  werden  mußte,  die  Geheimenräthe
  zur  Hülfe  haben  könnte.

Unter  diesem  Namen  faßte  man  nämlich  den  Land-Hofmeister,
  den  Kangler,  den  Bice-Kanzler  und
Dr.  Kilian  Bertschin  zusammen,  und  so  wenig  derselbe
als  Gesammtname  schon  unter  Herzog  Chrisioph  gangbar  gewesen,
  ob  er  schon  wohl  auch  damals  nicht  fremd  seyn  mochte,
so  schnell  wurde  er  gleich  nach  Herzog  Chrisiephs  Tode  eine
ganz  gewöhnliche  Bencnnung.

Mit  diesen  Namen  unterschrieben  sie  sich  selbst  in  vielen
ihrer  Gesammtschreiben,  5)  und  wenn  schon  der  Lond-Hofmeis
sier,  der  Kanzler  und  Vice-Kanzler,  sobald  sie  einzeln  unterschrieben,
  ihren  alten,  ehrwürdigen  Amtsnamen  ganz  allein
brauchten,  auch  Dr.  Kilian  Bertschin  seinem  Namen  nichts
Besonderes  beifuͤgte,  so  hieh  es  doch  wohl  bisweilen  in  öffentlichen
  Akten  und  Profokollen,  daß  Dr.  Kilian  Bertschin  einer
der  Geheimen  sey.  29)

Es  findet  sich  auch  im  Archio  unter  den  sogenannten
Dienerbüchern  ein  Original-Vergeichniß  sämmtlicher  Kanzlei-Verwandten
  vom  18.  April  4569,  dessen  Anfang  folgender
  ist:

*)  S.  im  Archiv  unter  den  Ludwigischen  Vormundschafts-Akten
ein  Schreiben  der  wirtembergischen  Geheimenräthe
an  Markgraf  Georg  Friedrich  von  Brandenburg  vom  22.  März
1569,  und  ein  anderes  Schreiben  der  wirtembergischen
Geheimenräthe  an  sämmtliche  Fürsten-Vormünder  vom
43.  April  1569,  und  mehrere  ähnliche  Aktenstücke.

**)  S.  das  Protokoll  über  den  zweiten  vormundschaftlichen  Abschied.
