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ganz  vollendet  die  Bildung  des  Geheimenraths
zu  einem  eigenen  Collegium  damals  gewesen  sey.  Jene
vier  Herren,  die  denselben  ausmachten,  *)  wurden  beim  Oberrath
  gar  nicht  mehr  als  solche  angesehen,  auf  die  man  zählen
könne.  Sie  hatten,  wie  es  hieß,  täglich  in  dem  Geheimen,
rath  zu  thun,  und  wenn  man  sie  doch  noch  als  Mitglieder
des  Oberraths  ansah,  so  geschah  es  nur  deßwegen,  weil  sie
doch  immer  noch,  wenn  Zeit  und  Geschäfte  es  zuließen,  wenigstens
  an  der  Direktion  der  daselbst  vorfallenden  Arbeiten
theilnahmen.

Auch  die  Bureau=  oder  Sekretariats-Einrichtungen,  die
man  jetzt  bei  dem  Geheimenrath  zu  treffen  nothwendig  fand,
zeigen  deutlich,  wie  schnell  sich  die  ganze  neue  Organisation
entwickelt  habe.

Gleich  im  ersten  vormundschaftlichen  Rezeß  hieß  es:

„Mit  Franz  Kurtzen  dem  Cammer  Sceretari  ist  gehandelt
  worden,  daß  er  auf  seine  Erclerung,  die  er  gegen  die
Herrn  Vormünder  gethan,  hinfüro  wie  bißher  Cammer  Secretari
  bleiben,  und  auf  mein  Gn.  Frau,  die  Hertzogin  Wittib
  und  Herzog  Ludwigen  wartten,  auch  darneben  in  Sachen,

*)  Außer  ihnen  machte  auch  der  Marschalk  Sittich  von  Berlepsch
Ansprüche  an  Sitz  und  Stimme  im  Gcheimenrath,  und  zwar
kraft  des  Testaments  von  Herzeg  Christoph.  Die  Sache  kam
vor  auf  dem  zweiten  Fürsten-Vormündertag  im  Juni  1569;  er
wurde  aber  abgewiesen,  so  scheinbar  auch  seine  Forderung  gewesen
  war.  Es  hieß  unter  Anderem:  „weil  er  bei  Lebzeiten
des  Herzogs  seel.  anderst  zu  den  Hendeln  nit  gezogen,  denn
wenn  er  von  S.  F.  G.  insonderheit  dazu  erfordert  worden.“
Ueberdieß  sep  er  nicht  gleich  nach  Herzog  Ebristophs  Tod  zugegen
  gewesen,  man  könnte  also  jetzt,  da  er  endlich  gekommen
sev,  keine  Neuerung  anfangen,  und  er  habe  sonst  genug  als  Marschalk
  mit  seinem  Amt  zu  thun.