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getroffen:  ?)  „Jum  27.  ist  für  gut  angesehen,  daß  Herr
Statthalter,  70)  Landhofmeister  und  Räthe  alle  Sachen  so  viel
möglich  dahin  richten,  damit  die  gemeine  Land  und  Canzlei
  Geschäft  fürderlich  und  schleunig  abgefertigt  und  vrrabschiedet,
  und  darin  diese  Maas  und  Ordnung  gebalten  werde,
daß  Herr  Stattbalter,  Landhofmeister,  geheimen  und  andern
Räte  sambtlich  bei  Abhandlung  und  Abfertigung  der  täglichen
  Land  Sachen  so  vil  moͤglich  seien,  und  davon  nit
abtretten,  es  falle  denn  etwas  für,  das  für  die  andern  Rät,
so  nit  in  der  Jal  der  Geheimen  seindt,  nit  gehdrig.  Alsdann
mögen  sie  in  Ire  sondere  Stuben  den  Abtritt  nehmen,  und
die  andern  Räte  nit  dest  weniger  fortfaren  lassen.  Es  soll
auch  in  den  Reservat  Sachen  dieser  Unterschied  gehalten  werden,
  daß  nit  alle  dieselbe  für  die  Geheime  Räte  gegzogen,
sondern  allein  diejenigen,  so  nich  für  jederman  gehdren,  ½59)
in  welchem  Statthalter,  Landhofmeister  und  geheimen  Räte,
und  insonderheit  diejenige,  so  jeder  Zeit  proponiren,  selbst  gute
Bescheidenheit  werden  zu  balten  wissen.  Wenn  aber  auch
ausser  dem  RentCammer  und  Kirchen  Rate  etwas  der  Herzogin
  zu  Wirremberg  zu  releriren  und  fürzubringen,  so  soll
dasselbig  stracks  an  J.  F.  G.  und  nicht  allererst  an  die  Geheimen
  Räte  gelangen,  damit  die  Zeit  nicht  verloren  und  übrige
Mühe  gespart  werde,  in  Berrachtung,  daß  Ire  F.  G.  im

*)  S.  den  Rezeß  Stuttgart  den  26.  Juni  1569.  (Archiv-Urk.)

*“#)  Graf  Helnrich  von  Castell  war  auf  demselben  Vormünderkonvent
  zum  Statthalter  verordnet  worden,  weil  man  hoffte,  daß
ein  Mann  seines  Standes  und  seines  Alters  der  Herzogin
Wittwe  weit  nachdrücklichere  Vorstellungen,  als  irgend  einer
der  Geheimen  Näthe  machen  könne.

*)  In  dem  Protokoll  heißt  es  nur,  die  geheimen  Privatsachen  sollen
  ausgenommen  sepn.