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Falle  der  Nothdurst  die  Geheimen  Räte  selbs  wol  wissen  förzuvordern,
  oder  sonst  Beselch  zu  geben:  es  fielen  denn  Sachen
fuͤr,  darinnen  es  sonderlich  vonnöthen.“

So  war  also  das  kaum  entstandene  Geheime-=Raths-Collegium
  in  der  That  wieder  gesprengt,
und  in  eben  demselben  Augenblick  gesprengt,  wie  es  durch  die
Anordnung  eines  Statthalters,  der  an  der  Spitze  desselben  stehen
sollte,  eine  zuverläßigere  Autorität  und  eine  noch  festere  Fortdauer
  erhalten  zu  können  schien.  Die  Mitglieder  desselben
mußten  wieder  ihre  gewöhnlichen  Verrichtungen  im  Oberrath
übernehmen,  und  was  noch  von  der  Geheimenraths-Eristenz
übrig  blieb,  ward  nur  ein  Nebenwerk,  weil  die  Amtssphäre,
die  sich  das  neu  entstandene  Collegium  zum  Theil  gebildet
batte,  zum  Theil  auch  noch  weiter  ausbilden  zu  wollen  schien,
durch  diese  neue  Verfügung  so  verengt  wurde,  daß  fast  kein  eigenthümlicher
  Spielraum  mehr  übrig  blieb.  Nicht  einmal  sämmtliche
  Reservatsachen  blieben  seiner  alleinigen  Kognition  unterworfen,
  und  der  Versuch,  eine  Mittelmacht  zwischen  den  übrigen
  Kollegien  und  der  vormundschaftlichen  Regierung  zu  bilden,
  daß  Alles  durch  den  Geheimenrath  an  die  Herzogin  Vormünderin
  gehen,  und  Alles  wieder  auf  eben  demselben  Wege
au  seinc  Behörden  zurückkehren  sollte,  schien  auf  langehin  vereitelt
  zu  seyn.

Selbst  wie  man  auch  schnell  die  überzeugendsten  Erfahrungen
  gemacht  hatte,  welche  Unordnung  die  Willkürlichkeiten
der  Herzogin  Vormünderin  veranlaßten,  und  wie  viel  leichter
es  ihr  sey,  die  zahlrcicheren  Kollegien  des  Oberraths,  der
Rentkammer  und  der  Visitation  nach  ihren  Absichten  zu  lenken,
  als  Männer,  wie  der  Land-Hofmeister,  Kanzler  und
Wice-Kanzler  waren,  wenn  sie  zu  einem  kleinen  Collegium  vereint
  zusammen  hielten,  jedesmal  zu  gewinnen,  .so  schien  doch