304

vorgehendem  Bedenken  und  Gutansehen  verrichtet  werden  sollen,
uochmal  erläutert  und  declarirt,  und  Ire  F.  Gu.  dabei  insonderheit
  bruͤderlich  und  freundtlich  vermahnt  haben.“

„Dieweil  die  Jagens  und  Forsisachen  bei  der  Ritterschaft,
auch  dem  gemeinen  Mann  in  der  landtschafft  allbereits  ein

mercklichen  grosen  unwillen  erweckt,  Ire  der  Herzogin  F.  Gn.
wolle  in  solchen  Jagens  und  Forstsachen  hinfürter  für  sich
selbs  one  Stathalter,  Landhofmeister  und  Räte  Vorwissen
und  Rat  kein  sondern  Bevelch  oder  Ordnung  fürnemen  und
ausgehen  lassen,  sondern  darin  mit  gutem  Rat  und  Bescheidenheit
  und  also  handlen,  damit  zu  keiner  weitern  Unruhe  Ursach
  gegeben  werde.“

„Darneben  aber  so  haben  beede  Ir  F.  Gn.  auch  nicht  unterlassen,
  die  Beschwerungen  und  Mängel,  so  Ir  der  Hertzogin  F.  Gn.
vorträglich  vermelder  und  angczeigt,  die  Farläsigkeit,  Versäumniß
  und  Unordnung  bei  den  Expeitionen  in  der  Canzlei  und
sonsien  betreffende,  Stathalter  und  Räte  und  wen  das  weiter
berürt,  mit  gebürlichem  Ernst  zu  untersagen,  und  dieselbe  zu
besserm  Fleiß,  und  was  die  Notdurft  weiter  ervordert  zu  vermahnen,
  des  Vorsehens,  sie  sollen  und  werden  sich  hinfürter
aller  gebür  verhalten.“

„Weil  aber  unter  anderm  auch  fürkommen,  daß  bei  der
Canzlei  ein  beschwerliche  Unordnung  eingerissen,  daß  Ir  der
Herzogin  F.  Gu.  fast  aus  allen  Räten  sondere  Referenten  zu
sich  ziehen,  auch  den  Secretari  Mechior  Jäger  mererteils  von
den  ordentlichen  Ratsgeschäfften  abfordert,  und  zu  andern
Sachen  braucht,  dadurch  dann  allerhand  ungleicher  Bericht,
auch  Zertrennung  und  Verhinderung  der  ordentlichen  Expeditionen
  erfolgt:  so  hielten  beede  Ire  F.  Gu.  dafür,  Irer  der
Herzogin  F.  Gn.  darin  ein  andere  und  folgende  Ordnung  fürnemen.
  Und  erstlich  zu  dero  täglichen  Geschäften  Frantz  Kurtzen,