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der  one  das  nichts  sonders  zu  thun,  und  vermêg  hievorigen
Abschieds  zu  solchem  verordner,  brauchen  und  dagegen  Melchior
  Jägern  bei  den  Ratsgeschäfften,  darauf  er  denn  sonderlich
  bestallt,  in  der  Canglei  bleiben  lassen,  und  es  mir  den  Rcferenten
  halren,  wie  es  hievor  bei  Lebzeiten  weil.  dero  geliebten
  Herrn  und  Gemals  sel.  Ged.  gehalten  worden,  damit  sich
Stathalter  und  Räte  ob  solchem  destweniger  zu  beschweren  hätten,
  und  die  Sachen  mit  der  Ordnung,  wie  zuvor  auch  beschehen,
  rekerirt  und  desto  mer  gesördert  würden.“

„So  werden  Ir  F.  Gu.  auch  berichtet,  daß  sich  etliche
alte  Hofdiener,  sonderlich  die  in  den  Keiler,  Cammern,  von
wegen  auferlegter  Verrechnung  des  Weins  und  Brods  beschweren,
  man  auch  dafür  hält,  daß  ihnen  solche  Aufzeichnung,  dieweil
  sie  weder  schreiben  noch  lesen  können,  ordentlich  zu  thun
nicht  wol  möglich,  und  kein  sondere  Richtigkeit  dadurch  erfolgen
  moͤge,  derwegen  so  sehe  Ire  F.  Gn.  auch  für  ratsam,
daß  Ire  die  Herzogin  F.  Gu.  dis  und  anders  mit  der  Statbalter
  und  Räte  Gurbedeucken  auf  andere  bessere  Wege  gemildert
  härten.“

Man  sieht  aus  allem  diesem  also  sehr  wohl,  wie  vielfach  die
Unordnungen  gewesen,  die  bei  der  Regierung  des  Landes  täglich
  mehr  eingerissen  waren,  und  wie  die  Privat-Rathgeber
der  Herzogin  Mutter,  sobald  sie  des  Prinzipal=  oder  Geheimenrarhs
  sich  entledigt  hatten,  recht  dreiste  es  gewagt  haben,
die  ganze  Kollegienverfassung  allmählich  auflösen  zu  wollen.

Mit  Mühe  hatte  man  bis  dahin  den  Statthalter  noch
überreder,  zu  bleiben.  Er  war  der  Reckereien  müde.  Man
bilt,  wie  er  wohl  fühlte,  einem  so  zerrütteren  Regiment  nicht
durch  bloße  Verbote  oder  Gebote,  sondern  durch  Einrichtungen,
die  dem  Gebot  oder  Verbot  zur  Schutzwehr  dienen  müssen.

Spittler's  sämmtliche  Werte.  XIII.  Bb.  20