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der  Kanzlei  und  seinem  alten  Amt  bleiben,  Franz  Kurz  aber
auf  den  jungen  Herzog  daheim  und  uͤber  Land  warten.  Nur
was  auch  dießmal  in  Ansehung  des  Geheimenraths  neu  verordnet
  wurde,  konnte  man  kaum  erwarten.

Beide  noch  übrigen  Fürsten  Vormünder,  Markgraf  Georg
Friedrich  von  Brandendurg  und  Markgraf  Karl  von  Baden,
kamen  also  im  Juli  4571  nach  Sturtgart,  nahmen  den  Grafen
  Heinrich  von  Castell  auf's  Neue  als  Statthalter  an,  und
in  dem  vormundschaftlichen  Abschied  6r)  hieß  es:

„Jum  ersten  sollen  S.  Gn.  2)  zuvorderist  Ir  den  jungen
  Herzog  zum  treulichsten  lassen  befohlen  und  darob  seyn,  damit
S.  F.  Gn.  fürnehmlich  zu  der  Furcht  Gottes  und  Fürstl.  Tugenden
  und  Sitten  zum  fleissigsten  gehalten  und  ermahnt  werden.“

„Neben  dem  soll  S.  Gn.  in  der  gantzen  Verrichtung
hochernanter  beider  F.  Herren  Vormünder  Person  repreesentiren,
  und  anstatt  derselben  den  gewöhnlichen  Expeditionen
fürfallender  Handlung  beiwohnen,  auch  von  andern  Herren  Raͤ-ten
  S.  Gn.  gebuͤrliche  Aufsehen  und  Folge  geleistet,  sonderlich  aber
die  Reservat  Sachen  aus  den  andern  Raͤten  nebst  beyverfaßten
Bedencken  an  Seine  Gnaden  gebracht  werden,  und  soll  alsdann
bei  S.  Gu.  Discretion  und  Unterschied  seyn,  ob  die  an  S.
Gn.  gelangte  Fälle  für  Reservat  Sachen  zu  achten  oder  nit.“

„Im  Fall  nun  Reservat  Sachen  zu  berathschlagen,  soll
mehrerer  Ordnung  und  Richtigkeit  halben,  auch  zu  desio  schleunigerer
  Abvertigung  der  Händel  nachfolgender  Unterschied  darinn
gehalten  werden.“

„Namentlich  da  Reservat  Sachen  fürfielen,  so  an  ihnen
selbst  hochwichtig,  und  doch  wegen  der  Gefahr,  so  auf  dem
Verzug  stünde,  nicht  so  vicl  Zeit  leiden  könnten,  daß  sie  an

")  1571,  20.  Juli.  (Arch.-Urk.)
#)  Der  neue  Statthalter.