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Dieß  war  nun  der  erste  Fall  in  der  wirtembergischen
Geschichte,  daß  ein  Mann  den  Titel  als  Geheimerrath  in  einer
eigentlichen  Bestallung  erhielt,  und  in  allen  Expeditionen,  wo
sein  Name  vorkam,  den  Titel  Gebeimerrakh  fuͤhrte.
Dr.  Kilian  Bertschin  war  so  lange  Zeit  unter  Herzog  Christoph
und  noch  nach  Christophs  Tode  in  dem  damaligen  Geheimen=Raths-Collegium
  gesessen,  das  gewiß  eine  weit  festere  Verfassung
  gehabt  hatte,  als  das,  was  1586  Geheimerrath  seyn
mochte;  nie  aber,  so-  ein  hoch  angesehener  Mann  er  übrigens
war,  führte  er  den  Titel  Geheimerrath  als  gangbaren
Amtsnamen.

Jäger  war  aber  auch  eigentlich  nicht  Geheimerratb  für
irgend  ein  Collegium,  sondern  bloß  für  die  Person  des  Herzogs,
  d.  h.  es  existirte  damals  kein  Collegium,  in  das  er
nun  kraft  dieses  Titels  und  neuen  Amts  als  Mitglied  eintrat,
sondern  die  Hauptbestimmung  seines  Amtes  beruhte  nur  auf
einem  neuen,  noch  engeren  persoͤulichen  Verhältnisse  mit  dem
Herzog,  als  das  war,  worin  er  bisher  gestanden  hane.  Er
war  nur  im  vollesten  Sinne  dasjenige  geworden,  was  man
in  neuerer  Zeit  unter  dem  Namen  Geheimer  Referendar
begriff.

Nur  verstand  sich  dabei  von  selbst,  daß  wenn  jetzt  etwa
ein  Geheimerrath  gehalten  wurde,  er  gewiß  dabei  zu  erscheinen
das  Recht  hatte,  da  er  vor  allen  Uebrigen  recht  vorzugsweise
den  Namen  Geheimerrath  führte.

Was  mehr  als  dieß  alles  war,  —  er  ging  vor  dem  Kanzler
und  Vicekanzler  er  votirte  vor  ihnen,  und  unterschrieb  vor
ihnen,  7)  denn  diese  beiden  Stellen  wurden  damals  gewöhnlich

"o  S.  Sattler  Thl.  V.  Beil.  Nr.  24  und  25,  und  besonders
auch  die  Akte  Nr.  26.