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Schon  im  Testamente  Herzog  Ludwigs  “)  zeigt  es  sich
unverkennbar,  wenn  man  besonders  die  darin  enthaltenen  vormundschaftlichen
  Dispositionen  75)  mit  denjenigen  vergleicht,
die  Herzog  Christophs  Testament  enthielt.

Herzog  Christoph  harte  seine  Gemahlin  und  die  drei
Fuͤrsten  Pfalzgraf  Wolfgang,  Markgraf  Georg  Friedrich  von
Brandenburg  und  Markgraf  Karl  von  Baden  als  Ober-Vormuͤnder
  bestellt,  und  unter  der  Leitung  derselben  sollten  der
Land-Hofmeisier,  Marschalk,  Kanzler  und  Räthe,  wie  sie  zur
Jeit  seines  Todes  bei  der  Kanzlei  in  Diensten  seyn  würden,
die  Landesregierung  führen.  In  Ludwigs  Testament  aber
schien  die  Herzogin  Mutter  fast  mehr  nur  zu  den  Unter-Vormündern,
  als  zur  Ober-Vormundschaft  gerechnet  zu  werden,
  und  Melchior  Jäger  mochte  vielleicht  sich  wohl  noch
erinnert  haben,  wie  zur  Zeit  der  Minderjährigkeit  Herzog.
budwigs  die  mütterliche  Theilnahme  an  der  obervormundschaftlichen
  Landes-Administration  dem  damaligen  Land-Hofmeister
oder  Starthalter,  dem  Kanzler  und  Vice-Kanzler  unzählige
Leiden  gemacht  habe.

Die  ernannten  fürsilichen  Ober-Vormünder  waren  weit
entfernt,  und  konnten  also  der  ausgebreiteteren  Wirksamkeit  jener
Männer,  unter  welchen  sich  Jäger  mit  Recht  immer  als  den
bedeutendsten  ansah,  nie  nachtheilig  seyn.  Aber  die  verwittwete
  Herzogin,  die  wabrscheinlich  immer  zugegen  blieb,  mochte
leicht  wieder  zum  großen  Nachtheil  der  Geheimenräthe  eine
Partie  bilden.  Doch  selbst  auch  schon  in  ihren  Ehepakten

*)  6.  März  1587.
vo)  S.  den  Testaments-Auszug  in  Ickstatts  wirtemb.  Grundfeste
Beil.  lit.  E.  S.  28.