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auf  den  Fall,  daß  dieser  nicht  mehr  am  Leben  seyn  sollte,
Markgraf  Ernst  Friedrich  von  Baden-Durlach  substituirt.  *)

Herr  Melchior  Jaͤger  scheint  lange  schon  vorher,  ehe
Friedrich  I.  die  Regierung  antrar,  ziemlich  Ahnungen  gehabt
zu  haben,  daß  sich  sein  und  Friedrichs  Regimemt  nicht
wohl  zusammen  vertragen  würden.

Alles  zeigt  demnach,  daß  nicht  nur  seit  1586  immer
häusiger  und  häusiger  Geheimerath  gehalten  worden  sey,
sondern  daß  auch  die  Koalition  jener  obgenannten  vier  wichtigsten
  Männer  bei  der  ganzen  Regierung  des  Landes  7%)
allmählich  zu  einem  festern,  von  dem  Oberrath  abgesonderten
Korps  sich  entwickelt,  und  zur  letzten  Vollendung  derselben
nur  ein  eintretender  Vormundschaftsfall  gefehlt  habe.

Man  rückte  nämlich  den  Kanzler  und  Vice-Kanzler  jetzt
schon  ausdrücklich  in  den  Staat  ein,  daß,  wenn  sie  in  den
Geheimenrarb  beschieden  würden,  sie  mit  Hintansetzung  ihrer
gewöhnlichen  Oberraths-Arbeiten  zu  erscheinen  hätten.  388)
Man  sprach  schon  in  öffentlichen  Schristen  und  wichtigen
Kanzleigutachten  von  vier  Balleyen,  der  des  Geheimenraths,
des  Oberraths,  der  Rentkammer  und  der  Visttation,  und  ob
auch  schon  hie  und  da  noch  ein  mächtiges  Einsprechen  dazwischen
  kam,  daß  es  eigentlich  nur  drei  gebe,  so  schien  dieß
falt  nur  ein  Widerspruch  der  Art  zu  seyn,  wie  man  ihn  gewöhnlich
  zur  Zeit  der  vdlligen  Scheidung  eines  alten  und

*)  S.  die  Urkunde  in  Ickstadts  wirtembergischer  Grundfeste,  Beil.
S.  51.
eo)  Land-Hofmeister,  M.  Jäger,  Kanzler  und  Vice-Kanzler.
w%)  S.  den  Amtsstaat  des  Vice-Kanzlers  Dr.  Gerhard  vom  25.  April
1591.
Spittler's  sämmtliche  Werte.  XIII.  Be.  21