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der  Kanzler  und  der  Vice-Kanzler  nebst  den  beiden  Kammer-Sekretarien
  auftraten.  Weder  der  Kammermeister,  noch  der
Kirchenraths-Direktor  gaben,  wie  jene,  auf  den  eventuellen
Fall  Handtreue.

Ebenso  gingen  bei  der  feierlichen  Leichenprozession  Herzog
Ludwigs  *)  die  hinterlassenen  Regimentsräthe  sammt  den  beiden
  Kammer-Sekretarien  als  ein  vom  Oberrath  völlig  abgesondertes
  Korps;  sie  gingen  im  Range  weit  voran  vor  diesem.

So  war's  aber  auch  hier  auf  langehin  zum  letzten  Male;
denn  mit  Herzog  Friedrichs  Regierung  20)  schien  es  anders
zu  werden.

Gleich  bei  dem  Anfange  derselben  erschien  fast  eine  neue
Welt,  und  mit  jeder  weiteren  Eutwicklung  derselben  zeigte
sich  immer  klarer,  wie  Alles  sich  umkehre.

Nicht  nur  Melchior  Jäger's  alte  hochgepriesene  Macht
und  Herrlichkeit  verschwand,  sondern  der  ganze  Regimentston
aͤnderte  sich.

Der  neue  Herzog  wollte  selbst  regieren  und  allein
regieren,  und  diese  Eifersucht  des  Alleinherrschers,  die  durch
manche  zufällige  Reize  noch  verstärkt  wurde,  vertrug  sich  weder
  mit  dem  bisberigen  Wesen  von  Hoskanzlei,  noch  mit  einer
wirksamen  Kollegial-Verfassung.  Die  Schreiber  in  der  Hofkanzlei
  waren  ihm  nicht  klug  genug,  und  die  größte  Thätigkeit
der  Kollegien  schien  ihm  zu  langsam.  Auch  mochte  er  sich
wohl  der  Lenkbarkeit  der  letzteren  nie  so  versichert  glauben,
wie  er  es  bei  einzelnen  wohl  ausgewählten  vertrauteren  Rathgebern
  seyn  konnte.

*)  23.  August  159z.  Die  ausführliche  Beschreibung  dieser  Leichen-Prozession
  befindet  sich  im  Archive.  «
**)  Ludwig  starb  8.  August  1593.  Herzog  Friedrich  regierte  von
1593  bis  1608.  ·
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