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gungen  haͤufig  genug,  um  die  Organisation  derselben  zu  befoͤrdern.


Was  alsdann  in  politischen  Verhaͤltnissen  so  oft  wahr
ist,  galt  auch  hier,  daß,  was  nicht  fortwächst,  verwellt  und
vergeht.  Wo  sind  denn  die  Herren  Gebeimenräthe,
mochte  man  fragen,  wenn  man  Herzog  Friedrichs  Leichen-Prozession
  ansah?  Sie  gingen  naͤmlich  nicht,  wie  bei  Herzog
Ludwigs  Ereauien,  als  ein  eigenes,  vom  Oberrath  ganz  abgesondertes
  Korps,  sondern  der  Land-Hofmeister  und  Melchior
Jäger  hielten  sich  nach  ihrem  Adelsrange,  der  Kanzler  und
WViece-Kanzler  waren  bei  dem  Oberraths-Collegium.

Mit  Herzog  Jobann  Friedrichs  Regierungs-Antritt
(1608)  aber  schien  Alles  wieder  in  jene  Verhältnisse  zurückzukehren,
  die  zur  Zeit  Herzog  Ludwigs  gewesen  waren.  Melchior
  Jäger  kam  wieder  in  seine  Wirksamkeit,  und  bei  den
damaligen  wilden  Treibereien  der  Katholiken  und  Protestanten
gegen  einander  wurden  die  Zeitläufte  so  geschwinde  und  so
ängstlich,  daß  engere  Zusammenkünfte  der  vertrauteren  Räthe
unentbehrlich  zu  seyn  schienen.

Das  Unionswerk  wurde  als  eine  große  Staatsheimlichkeit
betrieben,  und  mit  jeder  wichtigeren  Katastrophe,  die  damals
das  deutsche  Reich  litt,  schien  in  der  Regierung  der  größeren,
besonders  süddeutschen  Staaten  eine  geheimnißvollere  Betreibung
  der  Haupt-Angelegenheiten  dringend  zu  werden.

Dieß  alles  führte  also  fast  norhwendig  auf  eine  neue  und
schnell  vollendete  Entwicklung  eines  eigenen  Geheimenraths.

Ueber  so  wichtige  Gegenstände  aber,  wie  z.  B.  die  1607  gesuchte
  Deklaration  des  Tübinger  Vextrags  war,  wurde  kein  Gebeimerrath
  gehalten,  sondern  Alles  allein  zwischen  dem  Herzog
und  Dr.  Euzlin  abgethan.  «