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Kanzlei  auf  immerhin  aufgehoben  wurde.  ")  Stärker  konnte
sich  wohl  der  allgemeine  Haß  nicht  ausdrücken,  als  daß  man
selbst  die  Amtsstelle  dieser  Maͤnner  auf  ewige  Zeiten  hin  vertilgte.


Herzog  Johann  Friedrich  starb  18.  Juli  1628.  Sein
Erbprinz  Eberhard  war  noch  minderjährig.  Der  aͤlteste
Agnate,  Herzog  Ludwig  Friedrich,  kam  aus  Moͤmpelgart,  um
nach  dem  eigenen  Wunsche  der  mitverordneten  Vormuͤnderin,
der  verwittweten  Herzogin,  die  Vormundschaft  und  Landes-Administration
  anzutreten.

Nun  aber  mußte  auch,  wie  es  bei  diesem  fürstlichen  Hause
in  solchen  Fällen  Herkommens  sey,  ein  geheimer  Regiments,
  und  Kuratelrath  bestellt  werden.  79)  Denn  so  verstand
  man  jetzt  die  Stelle  des  elf  Jahre  vorber  geschlossenen
sürstbrüderlichen  Vergleichs,  daß  die  Landes-Administration  von
dem  ersten  Agnaten  des  Hauses  und  der  Herzogin  Wirtwe
mit  Zuthun  vertrauter  Räthe,  wie  in  Herzog
Christophs  und  Ludwigs  Testament  verordnet
worden,  zur  Zeit  der  Minderjährigkeit  geführt  werden  sollte.)

Man  nahm  auch  davon  keine  Noliz,  daß  wenigstens  zufolge
  des  Testaments  von  Herzog  Christoph,  und  so  denn  auch
zufolge  dessen,  was  ausdrücklich  in  den  Ehepakten  der  Herzogin
  Wittwe  stand,  I)  der  Marschalk  wie  der  Landhofmeister
  und  Kanzler  unter  der  Anzahl  jener  vertrauteren  Räthe

G.  Landes-Grundverfassung,  S.  464.

**)  Sind  die  eigenen  Worte  gus  einer  Erklärung  der  neu  ernannten
  geheimen  Regiments=  und  Kuratelräthe  vom  2.  Aug.,  1628.
(Archiv-Urkunde.)

)  S.  Moser's  Sammlung  wirtemb.  Urkunden,  S.  372.

S.  obenangeführte  Stelle  aus  den  Chepakten  der  Herzogin
Barbara  Sophia.