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unstreitig  war's  aber  dabei  noch  der  Klugheit  ganz  gemaͤß,
  die  Bedingung  beizufuͤgen,  daß  wenn  einer  von  ihnen
fortdauernd  krank  werden  oder  sterben  sollte,  seine  Stelle  mit
einem  andern  ehrlichen  Diener  und  Rath  ersetzt  werden  muͤsse.
Jeder  fuͤrchtete  in  den  damaligen  kritischen  Zeiten  das  Alleinstehen.
  Dieser  neu  angeordnete  Geheime  Regiments-  und
Kuratelrath  sollte  also  wenigstens  aus  vier  Personen  bestehen.

Herzog  Ludwig  Friedrich  versprach  Alles,  die  Herzogin
Wittwe  gab  ihre  Beistimmung,  *)  und  so  fing  mit  den  ersten
  Tagen  des  Augusis  1628  diese  vormundschaftliche  Regierung
  an.

Mles  freute  sich  auch  der  Strenge,  womit  dieser  neue
Geheime  Regiments=  und  Kuratelrath,  der  aus  vier  der  würdigsten
  und  erfahrensten  Räthen  bestand,  alle  Mißbräuche  der
vorigen  Regierung  abschaffte,  die  untreuen  Diener  hinwegthat
und  strafte,  auch  besonders  der  beiden  Kammer-Sekretarien
nicht  schonte,  die  damals  den  allgemeinen  Haß  trugen.

Das  ganze  Publikum  jubelte,  und  die  Landstände,  die
während  Herzog  Ludwigs  Minderjährigkeir,  also  erst  noch  vor
ungefähr  50  Jahren,  nie  —  selbst  bei  den  dringendsten  Gelegenheiten
  —  für  die  eigenthümliche  Subsisienz  eines  Geheimenraths
  sich  erklärt  hatten,  verlangten  jetzt  die  stete  Beibehaltung
  desselben  mit  einem  Eifer,  als  ob  das  wahre  Landeswohl
  darauf  beruhte.  ·

Ihre  ausfuͤhrliche  Erklaͤrung  auf  dem  Landtage,  der  gleich
in  den  ersten  Monaten  des  Jahres  1629  gehalten  worden,  war
hierüber  folgende:  76)

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*)  Die  Erklärung  von  Beiden  ist  vom  6.  Augusi  1628.
½)  Siehe  Prälaten  und  Landschaft  unterthänige  Erklärung  vom
46.  April  1629.  (Archiv-Urkunde.)