335

Ju  der  That  war  also  die  Meinung  der  Staͤnde  nicht
bloß  die,  daß  während  dieser  ganzen  vormundschaftlichen  Regierung,
  so  wie  in  allen  ähnlichen  nachfolgenden  Fällen,  stets
ein  Geheimer  Regimentsrath  erhalten  werden  müßte,  sondern
man  drang  auf  eine  von  nun  an  ununterbrochen  forkdauernde
Beibehaltung  desselben.  Es  war  in  ihrer  Bitte  unverholen
ausgedrückt,  daß  wo  überhaupt  das  Landesregiment  gut  bestellt
  seyn  solle,  auch  der  letzte  Centralpunkt  desselben  —  der
hohen  landesherrlichen  Prärogativen  übrigens  unbeschadet  —
eine  kollegialische  Organisation  haben  müsse.

Man  hatte  nämlich  während  der  beiden  letzten  Regierungen
  Herzog  Friedrichs  und  seines  Sohnes  Herzog  Johann
FKriedrichs  Erfahrungen  genug  gemacht,  welchen  Schaden  die
ein  zelnen  Rathgeber  anrichteten.  Herzog  Friedrich  harte
sie  nach  Lust  und  Laune  gewählt,  weil  er  nicht  sowohl  Ratbgeber,
  als  schlaue  und  bereitwillige  Agenten  haben  wollte,  und
Herzog  Johann  Friedrich  hatte  sich  gewöhnlich  an  den  nächsten
besten  gehalten,  den  er  gerade  um  sich  her  fand.  Bei  jenem
war  also  eigentlich  gar  kein  Rath  gewesen,  weil  Enzlin  und
Degenfeld  und  Eßlinger,  und  wie  sonst  weiter  die  vertrautern
hießen,  nie  über  die  Sache  selbst  gehdrt  wurden,  sondern  bloß
die  Mittel  der  Ausführung  zu  erfinden  hatten;  bei  Herzog
Johann  Friedrich  aber  war's  endlich  ein  wahres  Kammerdiener“
  oder  Kammer  ien-Regiment  gewesen.

Schon  seit  Langem  her  waren  also  die  größten,  entscheidendsten
  Maßregeln  nie  durch  ordentliche  Berathschlagungen
geprüst  worden;  Alles  war  nach  Einfällen  und  Launen  und
augenblicklichen  Bedürfnissen  gegangen.  Nie  hatte  der  Fürst
das  für  und  wider  gehörk.  Nie  waren  steks  eben  dieselben
Männer  im  Rathe  gewesen.  Man  hatte  jedesmal  zu  Nathe
genommen,  wen  man  vorläufig  bequem  fand,  und  gewöhnlich