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4631,  und  sein  Bruder  Tulius  Friedrich  von  Weiltingen,
der  die  Vormundschaft  über  den  sechzehnjährigen  jungen  Herzog
  sammt  der  Landes-Administration  führen  sollte,  schien  ansangs
  zu  Uebernehmung  derselben  kaum  guten  Willen  zu  zeigen;
  bald  aber  hatte  man  Urfache  zu  wünschen,  daß  er  sie
nie  übernommen  haben  moͤchte.

Erst  harte  er  verlangt,  daß  der  Geheime  Regimentsrarh
mit  doppelt  so  vielen  Personen,  als  bisher  besetzt  werden
sollte,  #)  vielleicht  weil  er  selbst  Lust  haben  mochte,  sein  Deputat
  bequem  zu  verzehren  und  die  Arbeit  den  Räthen  zu
lassen.  Bald  darauf  aber  machte  er  den  Vorwurf,  daß  der
Geheimerath  nicht  nur  nie  so  zahlreich,  als  gegenwärtig  gewcsen,
  sondern  überhaupt  auch  eine  neue  Erfindung  der  Räthe
selbst  sey.)

Der  launenvolle  Fürst  stieß  hier  bloß  seinen  Unwillen
aus.  Kundbar  war  weder  jenes  wahr,  noch  dieses  —  besonders
  in  Beziehung  auf  eine  vormundschaftliche  Regierung,
richtig;  aber  daß  er,  der  eigennützige,  unweise  Administrator

*)  Sattler  Thl.  VII.  S.  33.  „Und  weil  der  Geheime  Regiments-Rath
  bei  diesen  beschwerlichen  Zeiten  mit  wenigen  und  zum
Theil  kränklichen  Personen,  nämlich  nur  mit  dem  Landhofmeister
  Pleickard  von  Helmstatr,  Johann  Kielmann  und  Beit  Breitschwerdt
  (Kangler  Lössler  war  nämlich  fast  beständig  abwésend),
besetzt  war,  so  verlangte  er  (Herzog  Julius  Friedrich),  daß  ihre
Zahl  mit  zwei  adelichen  und  zwei  landschaftlichen  (Eingeborenen
bürgerlicher  Herkunft)  und  der  Staatssachen  wie  auch  des  Landes
  kundigen  Personen  vermehrt  wärde.“

Sattler  Thl.  VII.  S.  66;  aus  einem  Schreiben  Herzog  Julius
Friedrichs  vom  14.  September  1632.  „Sie,  die  Näthe,  hätten
den  Titel  eines  Administrators  erfunden,  und  Ihm  gegeben,
wie  sie  auch  den  Geheimenrath  ausgedacht,  welcher  vorhin  bel
keinem  Herzog  in  solcher  Anzahl  gewesen.“

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