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den  muthvollen  Widerstand  der  patriotischen  Geheimenräthe
wohl  fühle,  war  freilich  unverkennbar.

Wirklich  schoben  sie  ihn  auch  bald  ganz  ab  von  der
Landes-Administration.  Man  wollte  lieber  einen  achtzehnjährigen
  jungen  Herzog  haben,  denn  diesen  mehr  als  vierzigjährigen
  seltsamen  Adminisirator,  und  man  glaubte  mit  der  Jugend
  Herzog  Eberhards  III.  eben  deßwegen  weniger  zu  wagen,
weil  kraft  des  letzten  unter  der  vormundschaftlichen  Regierung
geschlossenen  Landrags-Abschiedes,  den  der  junge  Herzog  ausdrücklich
  bestätigt,?)  das  Geheimeraths  Collegium  sortdauernd
blieb,  auch,  wie  sich  bald  zeigte,  noch  zahlreicher  besetzt  wurde.

Da  nämlich  der  Land-Hofmeister,  ein  wohlversuchter  alter
  Kriegsobrister,  meist  zu  Felde  lag,  und  der  kluge  Kanzler
Löffler  häufig  auf  Gesandtschaften  sich  umhertrieb,  so  wurden
gleich  im  Anfange  der  neuen  Regierung  noch  zwei  neue  Mitglieder
  in  den  Geheimenrath  eingeführt.  70)

So  war  also  13  Monate  vor  der  unglücklichen  Nördlingischen
  Schlacht  der  Geheime  Regimentsrath  vollständiger
als  je  besetzt,  und  an  des  alten,  grämlichen  Land-Hofmeisters
Stelle,  der  damals  seinen  Abschied  durchaus  verlangte,  gewiß
auch  nicht  mehr  der  Mann  war,  der  bei  den  damaligen  Stürmen
  aller  Partien  unter  einander  Ruhe  und  Einigkeit  erhalten
  konnte,  schien  man  bald  einen  andern,  noch  thätigeren
Ritter  finden  zu  können.  705)  Allein  jener  unglückliche  Tag

½)  Landtags-Abschied  vom.  29.  Juli  1635  in  der  wirtemb.  Landes-Grundverfassung,
  S.  492.

#)  2.  Juli  1633  wurden  Johann  Jakob  von  Reischach  und  Dr.  Andreas
  Burkhard  eingeführt.

*“2)  Die  Ausfertigung  seines  wirklichen  Abschiedes  als  Land-Hofmeister
  erhielt  er,  Straßburg,  16.  Juli  1635,  aber  als  Geheimer=Rath
  von  Haus  aus  mit  400  fl.  Wartgeld  wurde  er  zugleich
noch  beibehalten.