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Friedens-Negociationen  als  Geheimerrath  erlebt  hatte,  dem
konnte  es  wohl  schwerlich  an  Erfahrungen  fehlen.

Innerhalb  sieben  Jahren  aber  war  dieses  ganze  Collegium
ausgestorben,  den  Land-Hofmeister  ausgenommen.  à#

Gleich  wie  Varnbüler,  mit  dem  es  ausstarb,  tödtlich  krank
wurde,  mußte  man  die  Einrichtung  treffen,  daß  die  Referenten
  aus  den  subordinirten  Kollegien  und  etwa  noch  ein  Rath
ebendesselben  Collegiums,  dessen  Angelegenheit  traktirt  werden
  sollte,  zu  dem  Land-Hofmeister  kamen,  und  theils  die
Resolutionen  entwerfen,  theils  aber  auch  die  Gutachten  erstatten
  halfen.)

Ueberdieß  wurden  zugleich  beide  Oberräthe,  Dr.  Nicolaus
Müller  und  Dr.  Johann  Ulrich  Zeller,  zu  einstweiligen  Geheimeraths-Vikarien
  konstituirt.  Sie  sollten  alle  zum  Geheimenrath
  (unmittelbar)  einkommenden  Staats-,  Kanzlei=  und
gemeine  Landessachen  berathschlagen  und  expediren  helfen.

Wollte  auch  der  Herzog  nicht  sogleich  neue  Geheimeräthe
machen,  so  waren  in  der  That  solche  substituirte  Männer
nothwendig,  denn  der  Land-Hofmeister  Graf  Casiell  theilte
seine  Zeit  fast  parteüsch  zwischen  Stuttgart  und  Remlingen,
und  seine  Familien-Angelegenheiten  schienen  überdieß  gerade
damals  sehr  dringend  zu  seyn,  so  daß  auch  er  um  seine  Entlassung
  bat,  und  nur  noch  auf  weitere  Kapitulation  blieb.  39)

Endlich  mußte  aber  doch  einmal  das  Collegium  neu  formirt
  werden.  Es  war  gar  zu  seltsam,  daß,  wenn  etwa  der

*)  Kanzler  Vurlhard  starb  25.  Juni  1651.  Johann  Friedrich
Jäger  starb  26.  Februar  1636,  und  Johann  Conrad  Varnbüler
starb  1657.

**)  S.  das  herzogl.  Dekret  vom  6.  April  1637.
**)  Monat  Juni  1658.