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Geschästen  hatte  ihren  besonderen  Mann,  wie  z.  B.  Universitätssachen
  schon  von  alten  langen  Zeiten  her  dem  Land-Hofmeister
und  Kanzler  zugehdrt  hatten,  und  also  jetzt  dem  ersten  adelichen
  und  ersten  gelehrten  Geheimenrath-  zufielen.  Wer  sich
der  Kreissachen  vorzüglich  anzunehmen  hatte,  ergab  sich  ohnedieß
von  selbst;  es  war  der,  der  auf  den  Kreiskonvent  ging.  Auch
entschied  oft  die  vorzügliche  Fähigkeit  eines  Mannes  zu  diesem
und  jenem  Geschäfte,  daß  man  ihm  gewisse  Haupt-Referate
übertrug,  und  oft  selbst  schon  in  seinem  Amtsdekret  ausdrückre.
  *)

*)  In  der  Folge  und  befsonders  unter  Herzog  Eberhard  Ludwig
scheint  sich  eine  Departemental-Eintheilung  im  Geheimenraths=Collegium
  mehr  ausgebildet  zu  haben;  es  war  aber  doch,  wie
aus  folgendem  Aktenstück  von  1723  erhellt,  mehr  nur  ein  Werk
unbestimmter  Willkür,  als  ordentlicher  Verkheilung.  Die  wichtigsten
  Fächer  hatten  ihren  Mann  nicht.

„Gleichwie  es  überall  als  eine  sehr  nüzliche  Sache  gefunden
wird,  wann  die  in  einem  Collegio  fürfallende  Geschäfte  unter
die  AMembra  Collegii  in  gewisse  Departements  vertheilt  werden,
weil  sodann  jeder  vor  sein  pensum,  daß  darinn  nichts  versaumt
und  alles  ordentlich  rractirt  werde,  besorgt  sepn  muß,  und  sich
genugsam  darinn  insormiren,  auch  auf  Bedürfen  sogleich  verlässige
  Nachricht  ertheilen  kan;  Also  sind  in  dem  Geheimen
Raths-Collezio  zwar  einige  Sachen  bereits  vertheilt,  einige  aber
nicht,  welche  doch  ebenfalls  einer  specialen  lncumbenz  höchst  benöthigt
  wären.

Die  bereits  vertheilte  sind:

4)  Herr.  Premier  Mlinislre  Erc.  haben  als  hoch  ansehnlicher
Praeses  die  Influenz  in  alle  Departements.

2)  Herr  Geheimerath  Baron  von  Sittmann,  Universitäts-,
Polizey-,  Watdenser  Sachen.

5)  Herr  Geheimerath  und  Comitial  Gesandter  Baron  von
Schüz,  die  Reichstags  Gefandschaft  und  bei  dero  Hiersepn  die
Conferenz  im  Cabinet.