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Durchweg  erkennt  man  überall  die  verjüngte  Kopie  der
damaligen  Einrichtung  des  Oberraths.  Sie  verräth  sich  selbst
in  dem  der  Kanzlei-Ordnung  eingerückten  Befehl,  —  daß  die
Geheimenräthe,  ohne  Unterschied  ob  Adeliche  oder  Gelehrte,
die  wichtigeren  Sachen  selbst  concipiren  sollten.

4)  Herr  Geheimerath  Graf  Victor  von  Gräventz,  alle  auswärtige
  Staats=  Gesandschafrts=  Reichs  und  Crais  Sachen  und
Consferenz  im  Cabinet.

5)  Herr  Geheimerath  und  CammerPraecsident  von  Schuz,
Cameralia,  Commercien-  und  Finanz  Sachen.

6)  Herr  Geheimerath  von  Poelniz  nach  seinem  Beceptions
Rescript,  Dillerentien  mit  den  benachbarten  Ständen,  herrschaftl.
Prozesse  an  den  hohen  Reichs  Dicaslerien,  Feudalia.

7)  Herr  Geheimerath  von  Negendanck  (war  ViccePracsident
bey  der  Mömpelgartischen  Regierung).

8)  Herr  Geheimerath  Frommann,  Circolaria=9)

  Herr  Geheimerath  und  Director  von  Schuz,  fürstl.  Kirchenraths
  und  dahin  einschlagende  regalia  und  jura.

40)  Herr  Geheimerath  und  Director  Weinreich,  auswärtige
Staats-Reichs=  Crais-  Ritterschaftliche-Universstäts=  Consssto--rial=
  Nachbarliche  Differentien,  herrschafrliche  Prozeß  Sachen.

Noch  nicht  vertheilte  Sachen  wären:

4)  Landschaftliche,  item  Prinzen  und  Prinzessinnen  vom  hochfürstl.
  Hause  oppanagia,  pacta,  dotalia,  successiones  und  andere
das  fürstliche  Haus  betreffende  Sachen;  sodann  das  Milirärwesen
  im  Land,  mithin  auch  General  Kriegs  Commissariats=  und
Steuer  Revisions  Sachen.

2)  Forestalia  und  übrige  innländische  Cammerregalia,  welche
der  CammerLrocorator  und  Cammerziskal  in  seiner  lacumbeoz
  hat.

3)  Land  Rechnungs  Sachen.

4)  Alle  übrige  aus  dem  Regierungs  Raths  Collegio  kommende
or  dinari  Sachen  derer  Communen  und  Privatorum,  worunter
auch  die  Criminalia,  itemn  Hofgerichts-Tutelar  Naths  und  dergleichen
  Sachen.