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Allein  die  vermeinte  oder  wahre  Finanznoth,  wodurch
planmäßige  Befriedigungen  der  Regierungs-Bedürfnisse  in  mehr
denn  einem  Zeitalter  gehindert  worden  sind,  schien  auch  hier
den  Entschluß,  ein  eigenes,  vom  Oberrath  ganz  abgesondertes
Geheimeraths,  Collegium  zu  halten,  noch  immer  wankend  zu
machen.  "„

Man  fuͤhlte  wohl,  daß  jene  Absonderung  mehr  nur  dem
Namen  nach,  als  in  der  That  selbst  gemacht  sey,  so  lange
es  nicht  mehrere  Geheimeräthe  gebe,  die,  ohne  in  anderen  Kollegien
  mit  Berufs-Arbeiten  beladen  zu  seyn,  einzig  nur  Geheimeräthe
  seyen.  Allein  man  zog  doch  vom  alten  Zustande
inimer  noch  so  viel  nach,  als  man  irgend  nur  vermochte,  und
weder  bei  Müller's,  noch  bei  Zeller's  Anstellung  war  es  so
gemeint  gewesen,  daß  sie  einzig  nur  ihrer  neuen  Amtsbestimmung
  sich  widmen  sollten.

Mäller  war  damals  eigentlich  nur  als  Suppleant  dem
Geheimenraths-Collegium  zugeordnet  worden,  oder  sollte  auch
nur  alsdann  in  diesem  Collegium  erscheinen,  wenn  wichiige
kirchenräthliche  Angelegenheiten  vorkommen.  ?)

Landtags-Abschiede  de  onnis  1629,  1655  und  1652  aufs  neue
Zgnädigst  zugesagt,  den  Geheimen  Regiments  Nath,
wie  bei  vorigen  wohlbestellten  Regierungen,  beständig  zu  erhalten
  2c.“"

)86.  herzogl.  Dekret  wegen  Ersehzung  des  Geheimen  Regiments-Raths
  vom  20.  Juli  1659.  (Archiv,  Kanzleisachen  Lad.  II.  25.  B.)
„llnd  obwohlen  dieses  Furstlichen  Staats  jeztmalige  Beschaffenheit
  mehr  dann  hoch  erfordert,  daß  am  allervordersten  das  vaeirend
  stehende  Cancellarial  Amt  wieder  ehist  ersezt,  oder  zum
wenigsten  nur  ein  tapferer  und  fleissiger  Vice  Canzler  ausersehen
  werden  könnte,  vornemlich  zu  dem  Ende  damit  selbiger
das  Ober  Raths  Collegium  gebührendermasen  dirigirte,  und
über  wohlständiger  Ordnung  sewohl  im  votiren  als  expediren