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zwei  verschiedenen  Kolumnen.  )  Der  einzige  Unterschied
zwischen  adelichen  und  gelebrten  Geheimenräthen  wurde  hier
nur  der,  daß  erst  jene  und  darauf  denn  diese  unterschrieben,
also  nicht  eben  dieselbe  Ordnung  hier  beobachtet  wurde,  wie
beim  Votiren,  wo  dem  ersten  adelichen  Geheimenrath  der  erste
der  Gelehrren  folgt,  und  also  die  Reihe  immer  von  einer  Bank
zur  andern  hinübergebt.

Doch  die  wichtigste  Unterscheidung  zwischen  den  Rittern
und  Doktoren  war  und  blieb  immer  bloß  in  der  Besoldung,
und  mußte  es  nothwendig  hier  bleiben,  weil  man  bei  jenen
vorauszusetzen  hatte,  daß  sie  auch  bei  Hofe  siete  Dienste  thun
sollten,  und  also  auch  dafür  bezahlt  werden  müßten.  Was
kosteren  nicht  die  Hofkleider?  Wie  viel  ging  auf's  Spielen
am  Hofe?

Eben  jene  Kanzlerbestellung  aber,  die  nun  einmal  auf
einen  Ritter  eingeschränkt  sepn  sollte,  machte  damals  viel
Unlust.

Man  war  mit  dem  ichts-Assessor  Achilles
  von  Buwinghausen  in  Unterhandlung  getreten,  und  Buwinghausen
  schien  geneigt  zu  seyn,  sobald  man  ihm  unter  jener
  Benennung  nicht  nur  die  Präsidentenstelle  im  Oberrath
übertragen,  sondern  auch  einen  steten  Platz  im  Geheimenrath
und,  wenn  der  Land-Hofmeister  abwesend  sey,  auch  hier  das
Direktorium  lassen  wollte.

Moeicha.  t
*

—.

*)  Schon  in  dem  bei  Sattler  Thl.  V.  Beil.  24  b.  befindlichen  Gutachten
  von  1592  zeigt  sich  dieses.  Der  damalige  Kanzler
Dr.  Martin  Aichmann,  der  in  ein  er  Kolumne  mit  dem
Landhofmeister  unterschrieb,  war  gewiß  nicht  von  Adel.  Nur
Probst  siander  unterschrieb  damals  seinen  Namen  weiterhin
zur  linken  Seite,  weil  er  nicht  ordentlich  zum  Geheimenrath  gehörte,
sondern  bloß  bei  dieser  Konsultation  zugezogen  worden  war.