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Dieß  alles  demnach,  was  er  verlangte,  war  gerade  nicht
mehr,  als  was  in  der  so  eben  erschienenen  Kanzlei-Ordnung
dem  Kanzler  als  ordemliche  Amtsbestimmung  angewiesen  war;
aber  die  Geheimenräthe,  von  welchen  Gutachten  erfordert
wurde,  wußten  doch  vielerlei  Gründe,  9)  warum  man  jetzt
dem  Kanzler  nicht  alle  so  eben  erst  verordneten  Kanzlersrechte
geben  könne.  Die  politische  Schwierigkeit  war  —  Buwinghausen
  sollte  nicht  vor  Mannteufel  sitzen.

In  allweg,  hieß  es,  müsse  der  Kanzler,  und  vollends  ein
Mann  wie  Buwinghausen,  auch  große  äußere  Autorität  haben;
  allein  man  brauche  der  Zeit  keine  solche  Person  im  Geheimen
  Regimentsrath,  besonders  da  der  Herzog  gesonnen  sey,
denselben  jedesmal  mit  einem  Land-Hosmeister  zu  bestellen.
Aber  dem  Oberraths-Collegium  sey  ein  Direktorium  und  Präsidium
  höchst  norhwendig,  und  dieß  müsse  ein  Mann  seyn,
der  nicht  mit  andern  Erpeditionen  beladen,  demselben  fast
beständig  abwarten  könne.  Buwinghausen  sollte  dehwegen
nicht  vom  Geheimenrath  ausgeschlossen  seyn,  sondern  jedesmal,
wenn  Publica  negotia  von  wegen  gemeiner  Landschaft,  Universität,
  fürsilichen  Deputaten,  deßgleichen  der  Reichsdeputations=
  und  Kreistägen  (dergleichen  Materien  ohnedieß  nicht
lang  geheim  bleiben)  im  Geheimenrath  zu  traktiren  und  zu
berathschlagen  vorkommen,  solchen  Deliberationen  gleichfalls
allda  beiwohnen,  sonst  aber  wie  der  Land-Hofmeister  im  Geheimen
  Regimentsrath,  so  er  im  Oberrath,  praͤsidiren  und  dirigiren.

„Was  aber  die  beide  bey  der  Knittlinger  Unterredung  und
darüber  gestellten  Relation  in's  Mittel  gekommene  Vorschläge
betrifft,  wird  ein  oder  der  andere  schwerlich  sich  practiciren
lassen.  Denn  da  er  ordinarie  in  Geheimen  Rath  locirt

)  S.  das  Geheimenraths-Anbringen  vom  28.  März  1661.