564
senheit  bereits  eine  Zeitlang  bey  dem  Geheimen  Rath  seine
vices  vertretten,  und  die  erste  Stelle  darinn  zu  bekleiden  hat:
neben  dem  J.  F.  D.  ihm  auch  die  Oberluspection  über  Dero
Fürstl.  junge  Herrschaft  in  Gnaden  überlassen  und  anvertraut.“

Wie  nun  also  aber  Buwingbausens  Vokation  wegen  dieser
  Hindernisse  nicht  zu  Stande  kam,  und  kein  Ritter  sich
finden  wollte,  dem  man  die  Kanglersstelle  anvertrauen  konnte,
so  entschloß  man  sich  endlich,  einen  Vice-Kanzler  zu  machen.

Die  Wahl  siel  auf  den  Straßburgischen  Raths-Advokaten
Dr.  Daniel  Imlin,  der  auch  die  Stelle  aunahm.

Unterdeß  ordentliches  Mitglied  des  Geheimenraths-Collegiums
  war  er  damit  nicht,  aber  er  wurde  doch  öfters  zu  den  Berathschlagungen
  desselben  gerufen,  und  eine  gewisse  altherkammliche
  Würde  schien  mit  seinem  Amtsnamen  so  unzertrennbar  verbunden,
  daß,  wenn  er  erschien,  er  auch  vor  Zellern  unterschrieb,
obschon  Letterer  lange  schon  vor  Imlins  Eintritt  in  wirtembergische
  Dienste  Geheimerrath  gewesen  war.  *)

So  war  also  die  Organisation  des  Geheimenraths,  Collegiums
  zum  ersten  Male  1660  gesetzmäßig  bestimmt  und  vollendet
worden,  und  bei  diesen  Bestimmungen  hatte  man  wahbrscheinlich
bloß  die  Erfahrung  der  vorhergehenden  Jahrzchende  genutzt.
Denn  die  neu  erscheinende  Legislation  mochte  wohl  kaum  viel
mehr  seyn,  als  nur  schriftliche  Firirung  von  Verhaͤltnissen,
die  sich  auch  ohne  vorläufige  politische  Berechnungen,  wenigstens

*)  In  einem  Schreiben  vom  25.  Mai  1666  ist  die  Ordnung  folgende:
  Mannteufel,  Myller,  Imlin,  geller.  Bidembach  war
damals  abwesend,  und  Myller  spielte  entweder  damals  den
adelichen  Geheimenrath,  oder  behielt  er  den  Rang  vor  Imlin,
weil  er  selbst  lange  Zeit  vor  ihm  Vice-Kanzellariats-Amtsverweser
  gewesen.