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schien,  unverkennbar  lagen,  mußten  sich  nothwendig  bald  in
ihren  Folgen  entwickeln.

4)  Wu  nicht  sorgfältig  genug  geschieden,  was  allein  zur

Kognition  der  subordinirten  Kollegien  gehöre,  und  was  krast
der  Ober-Juspekrion  dem  Geheimenrath  vorgelegt  werden
müsse.  Zur  Amtssphäre  des  letzteren  wurde  zu  viel  heraufgezogen,
  und  indem  man  Alles,  was  damals  unter  dem  Namen
  Staarssachen  begriffen  wurde,  aus  dem  Oberrathe
hinwegnahm  und  allein  dem  Geheimenrath  zulegte,  so  mußte
bald  in  letzterem  Collegium  eine  Stockung  der  Geschäfte  entstehen.
  Ohnehin  war  fast  jeder  der  Geheimenräthe  auch  mit
Nebenarbeiten  beladen,  und  Alles  sollte  der  Vorschrift  zufolge
im  Geheimenraths-Collegium  selbst  ad  plenum  gebracht  werden,
  wie  denn  sogar  die  gemachten  Erpeditionen  der  Sekrerarien
  in  pleno  verlesen  und  revidirt  werden  sollten.
Folgende  Vorstellung,  welche  die  Geheimenräthe  von
Mannteufel,  von  Bidembach,  Müller  und  Zeller
40.  Mai  1670  an  Herzog  Eberbard  11l.  machten,  gibt  ein
treues  Bild  des  Zustandes,  wie  er  in  dieser  Beziehung  kaum
zehn  Jahre  nach  publicirter  Kanzlei-Ordnung  gewesen  ist.

„Indem  Unterzeichnete  E.  F.  D.  getreue  Rbäte  und  Diener
  nun  eine  geraume  Zeit  wahrgenommen,  wie  sehr  die  Expedienda
  deren  von  übrigen  Canzley  Collegiis,  als  dem  Obern
Rath,  Consistorio,  Rent  Cammer,  Visitation  und  Tutelar-Rathzum
  Fürftl.  Geheimen  Regiments  Rhal  fliesenden  Bedencken,
BRelationen  und  anderer  Actorum  von  Tag  zu  Tag  sich  häusen,
  worzu  noch  kommen  die  je  mehr  und  mehr  sich  cumultrenden
  Crayegeschäften,  von  dannen  dependirende  viele  Commissiones,
  Landschaft  Sachen,  und  davon  rörende  Handlungen
und  dergleichen,  das  fast  noͤtig  sein  will,  nach  einem  neuen
Erpeditionerisch  sich  umbzusehen,  die  täglichs  einkommende