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Rhat  auf  einmahl  zu  sein,  wird  ichtwas  in  ein-  oder  anderem
ort,  dessen  man  sich  doch  nichzit  zu  erinnern,  vornaͤmblich  in
dem  geheimen  Rhat  worinn  Ich  mich  doch  vor  audern  Ex-Peditionen
  billich  einfinde,  negligirt,  kan  es  wegen  gleichsamb
drey  oder  in  absentia  eines  Vice  Cancellarü#jezo  auch  wegen
der  Lehensachen  vierfach  obhabender  Function  einigermasen
noch  wohl  entschuldiget  werden.“

„Welcher  gestalten  Ich  D.  Zeller  mit  denen  Cammergerichtl.
  Processen,  Kraisgeschäften,  und  davon  dependirenden
auch  nur  mit  gemeinen  Schuld=  nicht  weniger  Landt  Commissionen,
  und  andern  dergleichen  Verrichtungen,  auch  Canzlei
Deputationen  vilfältig  beleger,  und  dardurch  der  geheimen
RhatsErpedition  abzuwarkten  verhindert  werde,  würdt  überflüssig
  seyn,  dis  orts  verdrießlich  anzufübren;  Ja  es  kompt
mannigmahl  darzu,  das  umb  solcher  extraordinari  Verrichtungen
  willen  nicht  zwei  nicht  einer  oder  wohl  gar  kein  geheimer
  Rhat  bei  der  geheimen  Expedition  zur  stell  sein  kan,
wie  will  dann  müglich  sein,  alle  von  andern  Balleyen  in  das
geheimen  Rhats  Collegium  täglichs  einfliesende  Expedienda,
woran  doch  dem  ganzen  Herzogthumb,  und  einem  jeden  eingesessenen
  underthanen,  das  Ihme  pro  jostitia,  und  der  selbst
verstandenen  billigkheit  gemäß  behöriger  bescheid  schleunig  ertheilt
  werde,  so  hoch  gelegen,  zu  superiren  und  zu  bestreiten.“

„E.  F.  D.  haben  bei  Dero  wider  erlangten  erfreulichen
Immission  zu  Dero  Landt  und  Leuten,  nach  dem  löblichen
Erempel  zerschiedener  anderer,  theils  seeligst  verstorbener,  theils
noch  lebender  Chur=  und  Fürsten  des  h.  Reichs,  auch  der
Röm.  Kays.  Maj.  selbsten  je  zun  Zeiten  nach  Dero  gunsten
belieben,  bey  Deroselben  geheimen  Regiments  Rhat,  quasi
Pracsidendo  bey  denen  gehaltenen  Consultationen  neben  Dero
geheimen  Rhäten  ctliche  Jahr  lang  sich  rhümblichst  eingefunden,