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aller  uͤbrigen  Collegiorum  Vorstehern  und  Angewandten  seind
dardurch  allert  gemacht,  und  ein  jeder  in  seiner  Verrichtung
desto  fleisiger  und  wachtsamber  zu  sein  angefrischt  worden.“

„Nachdem  aber  E.  F.  D.  ohnzweifenlich  aus  seinen  sonderbaren
  bedenckhlichen  triftigen  Ursachen  ein  anderes  gefallen,
bhaben  dieselbe  Dero  geheimen  RegimentsRhat  an  Dero  statt
nach  einander  zwei  tapferen  in  Reichs  und  politischen  Sachen
hoch  erfahrne  und  Experimentirte  hohe  Standtspersohnen,
als  den  Frey  und  Edlen  Herrn  v.  Geitzkofler  2c.  2c.  und  Grafen
von  Castell  2c.  zu  praesidibus  vorgesezt,  under  deren  sorgsalt
und  wuchtsamben  Direction  und  Circumspection  zu  E.  F.  D.
nicht  geringer  Sublevation,  bey  andern  deren  hochwichtigen
Regimentsllairen,  und  verhoffentlich  gnädigsten  contento
sowohl  die  Canzlei=  als  andere  geschäften  wohl  und  rhümblich
geführet  worden.“

„Alldieweilen  aber  für  dismahl  bey  allen  F.  Canzlei-Balleyen,
  usserhalb  des  politischen  Directoris  bey  dem  Consistorio
  und  Kirchen  Rhat,  die  Capita,  als  Landthofmeister,
Canzler,  Vice  Canzler,  Probst,  Cammermeister  2c.,  also  die
principalste  Persohnen,  auf  welche  alle  nachgesezte  ihren  sonderbahren
  respect,  reverenz  und  observanz  richten  und  haben
  sollen,  der  Zeit  ermanglen,  So  kan  nicht  wohl  fehlen,
masen  es  auch  layder  der  tägliche  Augenschein  bezeuget,  es
werde  jederweilen  bey  solchen  so  lange  unersezt  und  in  suspenso
verbleibenden  Haupt  Vorstehern  allerseits  Collegien,  da  man
wie  die  Schaf  ohne  einen  hirten  leben  mus,  nicht  in  solcher
ordtnung,  wie  zu  wünschen  und  billich  sein  solte,  daher  gehen,
sondern  manche  Confusion  einreissen,  und  jedtweder  nachgesezter
  Bediemer,  wie  jenen  Wegs,  wann  ein  haupt  zur  stell  und
anderen  mit  gutem  Erempel  und  auctorität  voran  gienge,
sein  schuldig  obligo  bezeugen  und  erweysen.“

Spittlers  sämmtliche  Werte.  XIII.  Bb.  24