370

„Wegen  so  hoch  nothwendiger  Ersezung  des  Vice  Cancellariats
  haben  E.  F.  D.  Dero  guädigste  sorgfalt  bereits  in
deme  erwisen,  das  Sie  all  schon  längstens  ein  zu  solchem
Ampt  wohl  anfiehendes  Subjectum  ausgesehen  und  vocirt,  es
will  aber  durch  allerhand  sich  in  Weg  legende  obstacula  und
verhinderungen  dessen  aufzug  si  sich  allzulang  verweylen,  dahero
sast  nothwendig  sein,  sich  des  bereits  vocati  persohn  bäldigst
mit  würckhlicher  praesentirung  zu  versichern,  und  etwa  noch
lüngst  ein  par  Monat  zuzusehen,  oder  doch  uf  längern  anstand
nach  einem  andern  capablen  Subjecto  zu  trachten,  deren
Disposition  und  gnädigst  beliebige  Verordnung  E.  F.  D.  billich
  ohne  die.  wenigste  masgab  in  underthänigkheit  gehorsambst
anheimb  gestellt  bleibet.“

„Wobey  höchst  ernandt  E.  F.  D.  Unterzogene  in  schuldigsten
  gehorsamb  ganz  angelegemlich  bitten,  nach  Dero  hochst
erleuchrem  verstand  auf  alle  nur  ersinuliche  mittel  und  weg,
weswegen  mit  E.  F.  D.  gnädigsten  belieben  auf  mein  des
Hof  Marschallen  von  E.  F.  D.  vorber  erlangende  gnädigsie
Concession  nächstens  anstellende  Rays  in  Pommern:  oder
mich  den  Bidembach  bey  noch  fürwehrenden  Reichstag  zu
Regensburg  auf  mein  nächste  wider  dahinkunft  mögliche  nachforschung
  beschehen  köndte,  zu  gedenckhen,  wie  bey  andern  ohne
deme  noch  ermanglenden  Capüibus,  die  böchste  principalste
Charge  des  Landhofmeister  Ampts,  und  zwar  umb  mehreren
respects  und  auctoritact  willen  so  wohl  gegen  den  Hofstaat,
Canzley,  als  dem  ganzen  Land,  wider  mit  einer  qualisicirten
herrenstandts  persohn  ersetzt,  und  under  derselben  weysen  und
hoch  vernünftigen  Direction  jeder  orten  alles  in  guter  Ordtnung
  und  Harmoni  erhalten  werden  möge,  ausser  allen  Zweifel
  waltet,  das  die  einem  solchen  hohen  Mlinistro  bestimmende
besoldung  des  Jahrs  durch  allerhand  vorsichtige  klucge  anstalten,