580

das  noch  ersetzten,  was  der  Regierungs-Organisation  abging.
Noch  mehr  aber  empfand  man  es  unter  seinem  Sohne,  dem
jungen  Herzog  Wilhelm  Ludwig,  und  mit  jeder  neuen
Regierung  schienen  sich  seit  dieser  Zeit  ganz  eigenthümliche,
traurige  Folgen  zu  entwickeln.

Zum  Gläcke  war  noch  während  Herzog  Eberhards  III.
und  seines  Sohnes  Wilhelm  Ludwigs  Regierung  Chrisioph
von  Maunteufel  im  Geheimenraths-Collegium  der  bedeutendste
  Mann.  Noch  ehe  der  Graf  von  Castell  ganz  abging,  that
er  schon  Land-Hofmeistersdienste,  und  wie  auch  endlich  jener  den
Abschied  nahm,  so  war  Mannteufel,  ohne  den  Namen  zu
tragen,  fast  mehr  noch,  als  Land-Hofmeister.  Er  war  Frcund
des  Herzogs,  Freund  des  Sohnes  wie  des  Vaters.

Gewiß  ist  auch  allein  schon  das  Testament  und  Codicill
  Herzog  Eberhards  III.,  deren  Redigirung  in  diese
Zeiten  fällt,  ein  unverwerflicher  Beweis,  in  welch  hohem  unversehrten
  Ansehen  das  Geheimeraths-Collegium  damals  gestanden
  habe.  Herzog  Eberhard  IIl.  schärfte  es  seinen  Regierungs=Nachfolgern
  sehr  ein,  daß  dieses  Collegium  beständig  erhalten
werden  müsse.  )

Er  ermahme  seinen  Erbprinzen  dringend,  daß  er  besonders
  auch  die  Geheimen  Regimentsräthe,  die  er  bei  seinem
Regierungs-Antrikte  finden  werde,  in  ihren  Aemtern  und  Würden
  beibehalten  solle,  und  auf  den  Fall  einer  eintretenden  vormundschaftlichen
  Regierung  gab  er  ihnen  eine  so  hohe  mitvormundschaftliche
  Autoritär,  als  sie  nie  in  solchen  Fällen  bis
dahin  gehabt  hatten.

Ohne  ihr  Vorwissen  und  Einwilligen  sollte  der  Ober-Vormund
  durchaus  nichts  vornehmen  und  resolviren  können.

*)  Landes-Grundverfassung,  S.  799.