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Jetzt  war  auch  nicht  mehr  von  den  Intriguen  die  Rede,
die  Mannteusel  in  der  vormundschaftlichen  Angelegenheit  gespielt
  hatte  oder  gespielt  haben  sollte,  sondern  der  dem  Herzog
Adminisirator  schuldige  Respekt  sey  in  dem  eingekommenen
Schreiben  verletzt  worden,  die  Prätensionen  seyen  grenzenlos,
die  Mannteusel  als  Mitglied  des  mitvormunvschaftlichen  Geheimenraths
  mache.

Letzterer  hatte  sich  nämlich  in  seinem  Schreiben  beschwert,
daß  der  Herzog  Administrator  in  unerhörten  heftigen  Ausdrücken
  von  ihm.  spreche  und  seinen  Verläumdern  Gehbr  gebe.
Der  Administrator  aber  fand  es  respektswidrig  und  beleidigend,
daß  man  ihn  für  fähig  halte,  Verläumdern  Gehör  zu  geben,
ungegründeren  Heftigkeiten  überlasse  er  sich  ohnedieß  nie.

Mannteufel  hatte  gebeten,  daß  der  Herzog  Administrator
ihm  bffemlich  eine  angemessene  Ehren-Erklärung  thun,  und  die
nöthige  Versicherung  wegen  der  Zukunft  geben  mochte,  daß
nie  mehr  solche  Behandlungen  eintreten  wärden.  Er  müsse
ja  —  setzte  er  hinzu  —  nach  Ihro  Durchlaucht  der  Erste  im
Geheimenrath  seyn.  Er  leiste  dem  Kaiser  Pflicht  darauf,  sey
dem  Erbprinzen  noch  mit  vorigem  „Eide  verbunden,  und  dependire
  von  demselben.  .

Nie  werde  er,  schrieb  endlich  Mannteufel,  die  gegen  ihn  ausgegossenen
  Schmäh=  und  Drohworte  auf  sich  sitzen  lassen.  Man
sollte  ihm  eine  Abschrift  von  F.  22  des  Eberhardinischen  Testaments
schicken,  um  sich  daraus  ersehen  zu  können,  ob  ein  Försilicher
Administrator  einen  von  den  Coadministratoren,  und  besonders
den  ersten,  ohne  Ursache  so  erschrecklich  behandeln,  und  an
Ehre  und  Glimpf  nach  Belieben  angreifen  dürse.

Bei  manchen  solchen  Ausdrücken  und  Behauptungen  hatte
offenbar  der  Eifer  den  alten  Mann  überwältigt,  und  es  war
sehr  unrichtig,  wenn  er  sich  einen  Coadministrator  nannte;