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derspruch  der  Landstände  erregen  mußten.  Wirklich  schien  es
auch  nach  den  damaligen  Kräften  des  Landes  fast  unmöglich,
daß  2500  Mann  geworbener  Truppen  neben  8000  Mann
Landauswahl  erhalten  werden  könnten.

Unmöglich  konnten  nun  die  mitvormundschaftlichen  Gebeimenräthe
  bei  diesen  großentheils  sehr  (Lücke  im  Manufeript)
—  —  erhellt  wieder  aus  den  eigenen  Klagen  der  Geheimen
Regimentsräthe  selbst.

In  einer  Schrift,  die  sie  dem  jungen  Herzog  Eberhard
Ludwig  bald  nach  seinem  Regierungsamritt  als  Vorschläge
der  künftigen  Regiments-Verbesserung  übergaben,  *)  heißt  es
folgendermaßen:  „Deßgleichen,  so  hat  die  Erfahrung  ergeben,
daß  viele  Dienste,  nicht  nur  wann  sie  wirklich  erledigt  gewesen,
  sondern  sogar  noch  vor  Absterben  oder  Promotion  des
Vorigen,  ohne  vorbergegangenes  Anbringen  von  beeden  Cammern,
  oder  da  es  andere  Chargen  anbetroffen,  ungehdrt  deren,
die  der  Canzlei  und  Kirchen  Ordnung  nach  darüber  vorhin  um
ihr  Gutachten  hätten  gebört  werden  sollen,  durch  emendizirte
Decrete  und  Expectanzien,  auch  sogar  per  conkusionem,
daß  wohl  zwey  auf  einen  Dienst  schriftliche  Zusage  erhalten,
wider  gute  Ordnung  sind  gegeben  worden.  Welcher  Unordnung
  dann  auf  den  Grund  zu  steuren,  kein  besseres  Mittel
ist,  als  wenn  E.  H.  D.  alles  durch  die  Balleyen  um  Gutachten
  werden  gehen  lassen.  Insonderheit  ist  dieses  einc  SpeeialDisposition
  gewesen,  welche  zur  Zeit  E.  H.  D.  in  Gott
ruhenden  Herrn  Voters  Hrn.  Hzs.  Wilhelm  Ludwigs  in
dem  gemacht  worden,  daß  Sie  alle  die  Decrete,  so  man  auf
dem  Lande  expedirt,  totaliter  desavouirt  und  vor  unkräfftig

*)  Eine  Kopie  dieser  Erklärung  der  Geheimenräthe  vom  23.  Juni
1695  findet  sich  in  der  Geheimenraths-Registratur  im  Faszikel
  Majorennitaͤts-  Alten  Herzog  Eberhard  Ludwig's.