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erkannt,  wodurch  dann  allen  irregulairen  Anläuffen  merklich
gesteuert  worden,  wiewohl  dieser  modus  auch  von  einigen
improbirt  worden.“

Wer  sollte  nach  solchen  eigenen  Erklärungen  der  Geheimenräthe
  glauben,  daß  sie  den  Rechten  der  subordinirten
Kollegien  zu  nahe  getreten  sepen?

Mitunter  kamen  aber  auch  freilich  Beschwerden  gegen
dieselben  zum  Vorschein,  in  denen  mehr  Wahrheir  zu  seyn
schien.  So  heißt  es  in  der  eigenen,  erst  angeführten  Erklärung
der  Geheimen  Regimentsräthe:  „Unterschriebene  erinnern  sich,
daß  vor  wenigen  Jahren,  als  gewisse  Leute  unter  dem  verwirrten
  Staat  vielleicht  ihren  Vortheil  suchen  wollten,  denen
Geheimen  Räthen  improbirt  worden,  daß  bei  ihrer  Valley  kein
Continuum  Protocollum  gehalten  werde.  Man  hat  auch  damal
  einen  Versuch  gemacht,  ob  es  einzuführen  und  zu  continuiren
  möglich.  Weil  aber  die  Kriegs=  und  Staats-Sachen
allzuviele  Zeit  binwegnehmen,  und  den  Secretarien  nicht
moͤglich  ist,  neben  den  vielen  Aufsätzen  und  Referiren,  auch
alles  aus  ihrem  haltenden  PrivatProtocoll  in  ein  HauptProtocoll
  zu  bringen,  die  Publica  und  Secreta  status  auch  nicht
alle  zulassen,  daß  man  sie  secundum  apices,  die  suo  loco
et  tempore  allererst  vorkommen,  sogleich  in's  Protocoll  trage,
so  hat  man  es  bei  dem  alten  modo  wiederum  lassen  muͤssen,
meldet  es  aber  darum  hier  unterthaͤnigst,  daß  man  sich
auch  ins  kuͤnftige  deßwegen  verwahrt  haben  wolle.  Und  ist
indessen  ein  sehr  gutes  Werk  in  dem  geschehen,  daß  man  ein
doppeltes  Diarium  über  alle  Anbringen  und  ausfallende  Resolurionen
  hält,  so  in  vielen  Vorfallenheiten  gutes  Licht  gibt.)

*)  Auch  das  Contrasigniren  war  damals  noch  nicht  eingeführt,  wie
aus  ebendemlselben  Anbringen  der  Geheimenräthe  von  1695  er-