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Staatsminister  und  Präsidenten  des  Geheimenrathe
  )  gemacht.  Man  schien  durch  seine  Anstellung  dem
neu  angetretenen  Regiment  des  jungen  Herzogs  mehr  Glanz
und  Ansehen  geben  zu  wollen.  Bald  kam  auch  hierauf  etwas
Kabinctartiges,  denn  schon  den  23.  Oktober  1694  wurde  ein
Dekret  an  den  Geheimenrath  erlassen,  daß  der  Herzog  verschie,
dener  Umstände  wegen  nothwendig  finde,  die  vorkommenden
geheimsien  und  vornehmsien  Staats-Affairen  sich  hiernächst  in
seinem  Gemach  und  Kabinct  vortragen  zu  lassen,  und  darüber
  im  Beiseyn  des  Geheimenraths-Präsidenten  und  der  Geheimen
  Regimentsräthe  oder  eines  Theils  derselben  das  Noͤ-thige
  zu  resolviren,  auch  durch  den  Geheimen  Kabinets-Sekretär
  expediren  zu  lassen.  Er  befinde  es  zu  mühsam  und  zu
untbunlich,  in  der  Kanzlei  und  dem  geheimen  Regimentsrath
den  täglichen  Sessionen  beizuwohnen,  und  alle,  auch  jede  Vorkommenheiten
  demeliren  zu  helsen.  Das  Geheimeraths,  Collegium
  moͤchte  also  die  Sache  in  Ueberlegung  ziehen,  die  vornehmsten
  und  geheimsten  Sachen  von  den  übrigen  alltäglichen
aussondern,  eine  Designation  darüber  begreifen,  und  zwei
oder  drei  Tage  in  der  Woche  zu  solchen  geheimen  Konfültationen
  vorschlagen.

Wirklich  wurde  auch  eine  solche  Designation  begriffen.?")

o)  So  heißt  er  in  seinem  Anstellungsdekret  vom  19.  Sept.  1693.

vo)  Sie  findet  sich  unter  den  Geheimenraths-Akten  in  eben  demselben
  Fascikel,  in  welchem  das  Dekret  sich  findet,  und  ist  folgende:


„Unmaßgebliche  Designation  derjenigen  Sachen,  welche  in
das  F.  Cabinct  und  zu  der  Geheimbden  Cabin.-Secrelarü  Expedition
  auff  gewiße  Maas  gehören,  undt  Ihrer  Hf.  Dr.  Gnädigstem
  Decret  und  Verorduung  nach  hinführo  in  Dero  Cabinet
vorzutragen  und  zu  resolviren  seyn  mochte.“