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bald  noch  eine  andere  Veränderung,  die,  so  unbedeutend  dieselbe
  auf  den  ersten  Blick  zu  seyn  schien,  doch  gewiß  als
Zeichen  der  Zeit  sehr  merkwürdig  war.  Der  Kammermeister
  Ludwig  Philipp  von  Geismar  wurde  mit
Beibehaltung  seiner  bisherigen  Stelle  zum  Geheimenrath  ernannt.)


Dieß  war  zwar  nicht  ganz  der  erste  Fall,  daß  ein  Kammermeister
  oder  Chef  der  Rentkammer  im  Geheimenrath  saß;
denn  auch  der  Kammermeister  Wolfgang  von  Forstner,
ein  Bruder  des  berühmten  Mompelgardischen  Kanzlers  dieses
Namens,  war  zur  Zeit  der  Administration  Herzog  Friedrich
Karls  einige  Jahre  lang  im  Geheimenrath  gesessen.  Aber  in
Zeiten  der  Minderjährigkeit  ereignet  sich  oft  viel,  was  der
Regel  oder  dem  Herkommen  nicht  gemäß  ist.  Im  gegenwärtigen
  Falle  geschah's  also  doch  zum  ersten  Male,  daß,  auch
ohne  Rücksicht  auf  außerordentliche  Zeitverhältnisse,  der  Kammermeister
  oder  Chef  des  Rentkammer-Collegiums  ein  Mitglied
  des  Geheimenraths  wurde.  Der  Direktor  des  Oberraths
oder  Regierungs=  und  Justiz-Collegiums  verschwand  allmählich
ganz  daraus:  die  Chefs  der  beiden  Kammern  aber  gewannen
sichtbar  Hoffnung  zu  einem  fortdauernden  Platz  in  demselben.
Das  war  ein  sichtbares  echtes  Zeichen,  wie  ganz  andere  Zeiten
  nun  geworden  sepen  und  ein  anderer  Geist  hersschte.

Bei  den  Alten  hatte  sich  das  Regierungswesen  von  der
Justiz-Administration  her  ausgebildet,  jetzt  aber  regten  sich
allmählich  die  Finanzbegriffe.  Die  Bedürfnisse  waren  gestiegen,
  und  neue  Grundsätze  erwacht.  Der  Wunsch  aber,  ein
kleines  Truppenkorps  auch  fortdauernd  im  Frieden  zu  haben,

*)  29.  April  1696.