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aufleben  des  Namens  Land-Hofmeister  hatte  es  seine
ganz  eigene  Beschafsfenbeit.

Ein  hungriger  Graf,  Johann  Franz  Ferdinand
von  Würben,  zu  jeder  Schmach  und  Schande  bereitwillig,
wenn  sie  nur  Nahrung  und  Geld  gab,  bequemte  sich  gegen
eine  ansehnliche  Pension  zum  Titel  eines  Ehemannes  von
Fräulein  Grävenitz,  und  überließ  den  Genuß  der  ehelichen
Rechte  dem  Herzog  Damit  nun  also  das  Fränlein  Christiane
Wilhelmine  von  Grävenitz  Frau  Land-Hofmeisterin  beißen
koͤnnte,  so  erhielt  er  den  Namen  Land-Hofmeister,  und
lebte  als  wirtembergischer  Land-Hofmeister,  Geheimenrathsund
  Kricgeratbspräsident  beständig  außer  Landes.  .

Jeue  erstgenannten  Männer  waren  also  die  erste  Ladung,
die  die  Grävenitzische  Faktion  in  das  Gebeimeraths-Collegium
absetzte.  Es  war  ein  Haufen,  wie  auf  der  Landstraße  zusammen
  gerrieben,  und  es  ließ  sich  auch  wohl  vorhersehen,  daß
selbst  die  herrschende  Faktion  manchen  dieser  Gläcksritter  nicht
lange  werde  brauchen  können.  Unterdeß  wer  den  nachherigen,
bald  darauf  folgenden  Zustand  sah,  pries  doch  noch  diese  Zeiten
  glücklich.

Die  Besorgung  der  wichtigsten  Angelegenheiten  des  Staates
  hatte  noch  ihren  ziemlich  regelmäßigen  Gang,  die  alten
Formen  wurden  noch  respektirt,  und  während  daß  Herzog
Eberhard  Ludwig  in  den  Feldzügen  von  1741  und  1712  das
Kommando  der  Reichsarmee  am  Oberrhein  führte,  war  diesem
Collegium  mit  größerer  Gewalt,  als  je  nachher  in  ähnlichen
Fällen  geschehen,  die  Interims-Regierung  übertragen.

Erst  also  sechs  Jahre  nach  dieser  ersten  Besetzung  ging
wieder  eine  Verwandlung  vor,  die  fast  eben  so  groß,  als  die
erstere  war,  und  bei  der  man  bloß  Seuberten  und  Frommann