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Legationsrath,  *)  wirklicher  Geheimerrath,  er)  und  jetzt  min
und  neben  Schunk,  der  ein  paar  Jabre  vorher  vom  branden?
burgischen  Quartal-Gerichtsratb  gelehrter  wirtembergischer  Gebeimerrath
  geworden  war,  705)  zum  adelichen  Mitglied
dieses  Collegiums  erhoben.

Seubert  und  Frommann  allein  blieben  beständig  zur
Linken  sitzen.  Beide  erhielten  sich  auch,  wiewohl  mit  Noth
und  Draug,  bis  an's  Ende  ihres  Lebens.  I)  Smalkalder
aber,  der  nach  Seuberts  Tode,  aus  hessen-Darmstädtischen  Diensten
  als  wirklicher  gelehrter  Geheimerrath  in  wirtembergische
Dienste  gerufen  worden  war,  IX)  trieb's  kaum  fünfthalb  Jahre
lang,  44)  und  der  Konsistorial-Direktor  Weinreich,  der
sein  Nachfolger  ward,  #)  hielt  sich  nicht  einmal  so  lang.  **4)

Es  schien,  als  ob  man  die  gelehrte  Bank  des  Geheimen=Raths-Collegiums
  ganz  abgehen  lassen  wollte,  und  manche  F#-voriten
  der  herrschenden  Faktion  schienen  sie  nur  noch  als
ein  Medium  anzusehen,  durch  das  man,  wie  durch  ein  Fegefeuer,
  hindurch  gehen  müsse,  um  zu  eigentlichen  Ehren  zu  gelangen.


Vielleicht  hätte  man  sie  auch  wirklich  aufboͤren  lassen;
denn  ein  Geheimerrath,  der  nicht  adelicher  Geburt  oder  wenigstens
  geadelt  sep,  mußte  dem  damaligen  Hof-Zeitalter  ein
seltsames  Pbänomen  seyn.  Allein  zum  Arbeiten  fand  man

⁊*t)  15.  Dezember  1710.
*#)  4.  September  1711.
17.  Januar  1711.
4)  Seubert  starb  1724,  Frommann  1730.
11)  Monat  Dezember  1721.
#  #  )  Monat  Juli  1726  höchst  ungnädig  in  Penssonsstand  gesetzt.
*')  Monat  September  1727.
**)  Dankte  Monat  April  1751  ab,  und  ging  in  preußische  Dienste.