tion  dieses  Kabinet-Conseils  erhellt,  7)  das  Geheimeratbe-Co
legium,  das  bisher  die  erste  Landessielle  gewesen,  zur  subodinirten
  Stelle  herab.  Es  schien  jetzt  im  Verhältnisse  zur
Kabinet  bloß  ein  erpedirendes  Collegium  geworden  zu  seyr
und  kaum  wußte  man  eigentlich  mehr,  wozu  es  noch  da  wat
da  auch  nicht:  eine  Hauptklasse  von  Geschäften  seiner  allein
gen  Besorgung  überlassen  blieb.

In  der  That  aber  war  durch  diesen  neuen  Namensweck
sel,  den  man  gemacht  harte,  das  alte  Geheimeraths-Collegiume
gentlich  mit  einem  Male  jubilirt,  und  unter  dem  Namen  Kab
nets-Minisierium  ein  neuer  Gebeimerrath  errichtet  worden.  M
dieser  neuen  Einrichtung  aber  war  auch  eine  ganz  neue  Or
gFanisation  desselben  verbunden,  und  hier  denn  lag  auch  eigen
lich  der  Hauptknoten  der  neuen  Entwicklung.

Im  alten  Geheimenraths-Collegium  hatte  man  nicht
von  einem  reserirenden  Sekretär  gewußt,  viel  weniger,  da
einer  derselben  unter  dem  Namen  Referendarius  Alles  vorzr
tragen  und  zu  besorgen  gehabt  hätte.  Die  Geheimenräth
sollten  der  Ordnung  zufolge  Alles  selbst  lesen  und  selbst  refer
ren,  auch  nöthigenfalls  selöst  konzipiren.  Im  neuen  Kabi
ncts-Ministerium  aber  war  der  Regierungsrath  Caspa
Pfau  als  ein  wahrer  General-Referendarius  bestellt.

Im  alten  Gebeimenraths-Collegium  war  die  ganze  kon
stitutionsmäßige  Anlage  so  gemacht,  daß  wenigstens  fün
Mitglieder  desselben  seyn  sollten,  weil  nicht  leicht  bei  einer  z
kleinen  Anzahl  von  Rätt-  eine  reise  und  vielseitige  Beratl
schlagung  siart  haben  mochte.  Im  neuen  Kabinets-Conuse#
aber  waren  nur  zwei  Räthe  und  ein  Assessor,  ode.  ge
nau  genommen,  1#.7  Einer,  der  ein  eigentliches  Votum  hatte

*)  S.  die  Kabinets-Ordnung  in  Elsäsers  Beiträgen,  S.  115.