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tion  dieses  Kabinet-Conseils  erhellt,  *)  das  Geheimeraths-Collegium,
  das  bisher  die  erste  Landessielle  gewesen,  zur  subordinirten
  Stelle  herab.  Es  schien  jetzt  im  Verhältnisse  zum
Kabinet  bloß  ein  erpedirendes  Collegium  geworden  zu  seyn,
und  kaum  wußte  man  eigentlich  mehr,  wozu-  es  noch  da  war,
da  auch  nicht:  eine  Hauptklasse  von  Geschäften  seiner  alleinigen
  Besorgung  überlassen  blieb.

In  der  That  aber  war  durch  diesen  neuen  Namenswechsel,
  den  man  gemacht  hatte,  das  alte  Geheimeraths-Collegium  eigentlich
  mit  einem  Male  jubilirt,  und  unter  dem  Namen  Kabi,
nets-Minisierium  ein  neuer  Geheimerrath  errichtet  worden.  Mit
dieser  neuen  Einrichtung  aber  war  auch  eine  ganz  neue  OrgFanisation
  desselben  verbunden,  und  hier  denn  lag  auch  eigentlich
  der  Hauptknoten  der  neuen  Entwicklung.

Im  alten  Geheimenraths-Collegium  hatte  man  nichts
von  einem  reserirenden  Sekretär  gewußt,  viel  weniger,  daß
einer  derselben  unter  dem  Namen  Referendarius  Alles  vorzutragen
  und  zu  besorgen  gehabt  haͤtte.  Die  Geheimenräthe
sollten  der  Ordnung  zufolge  Alles  selbst  lesen  und  selbst  referiren,
  auch  nöthigenfalls  selöst  konzipiren.  Im  neuen  Kabincts-Ministerium
  aber  war  der  Regierungsrath  Caspar
Pfau  als  ein  wahrer  General-Referendarius  bestellt.  .

Im  alten  Gebeimenraths-Collegium  war  die  ganze  konstitutionsmäßige
  Anlage  so  gemacht,  daß  wenigstens  fuͤnf
Mitglieder  desselben  seyn  sollten,  weil  nicht  leicht  bei  einer  zu
kleinen  Anzahl  von  Raͤthen  eine  reise  und  vielseitige  Berathschlagung
  siart  haben  mochte.  Im  neuen  Kabinets-Conseil
aber  waren  nur  zwei  Räthe  und  ein  Aslsessor,  oder  genau
  genommen,  nur  Einer,  der  ein  eigentliches  Votum  hatte.

7)  S.  die  Kabinets-Ordnung  in  Elsässers  Beiträgen,  S.  115.