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Denn  der  Assessor  hatte  bloß  eine  konsultative  Stimme.  Von
jenen  beiden  Räthen  aber  war  einer  zugleich  Comitial-Gesandter,
  also  den  größten  Theil  der  Zeit  hindurch  abwesend,  so  daß
also  am  Ende  Graf  Friedrich  Wilbelm  von  Gräve-=nitz
  Alles  allein  galt.  Zum  Ueberfluß  harte  auch  noch  der
Herzog  in  seiner  Kabinets-Otdnung  ganz  besiimmt  erklärt,
daß  er  nie  mehrere  Konferengräthe,  als  bier  geschehen  sey,  annehmen
  werde.

So  war  und  blieb  denn  Alles  bis  zum  Tode  Herzog
Eberhard  Ludwigs,  und  selbst  die  große  Hofrevolution,  die
dritthalb.  Jahre  vorber  durch  die  Entfernung  der  Land-Hofmeisterin
  und  die  Aussöhnung  des  Herzogs  mit  seiner  Gemahlin
  vorging,  *)  hatte  hier  keine  Folgen,  denn  der  Graf
von  Grävenitz  selbst  war  einer  der  Haupt-Urheber  derselbem
gewesen,  um  ein  besseres  Schicksal  unter  der  künftigen  Regies
rung  sich  vorzubereiten.  Unter  allen  Kabinets=  und  Gehei—
menräthen  aber,  die  Eberhard  Ludwig  bei  seinem  Tode  ?90)
hinterließ,  war  auch  nicht  einer  ein  geborener  Wirtemberger.

Herzog  Karl  Alerander,  der  ihm  folgte  und  der
herrschenden  Grävenitzischen  Faktion,  so  sehr  sie  auch  bemüht
gewesen,  mit  ihm  sich  zu  versoͤhnen,  längst  den  Untergang
geschworen  harte,  kehrte  gleich  in  den  ersten  acht  Wochen  Als
les  unter  einander.

Die  Geheimenräthe  von  Negendanck,  Andreas  Heinrich
bon  Schüz  und  Göze  wurden  zwar  endlich  in  ihren  Stellem
bestätigt,  299)  aber  schon  vorher  war  der  Ober-Hofmeister
Graf  von  Grävenitz  sammt  seinen  beiden  Söhnen,  dem

*)  Monat  Mai  und  Juni  1751.
½%  31.  Oktober  1735.
w)  17.  März  1734.